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Bekanntmachung zur Dividende und Gewinnverwendung Ureg25.11.2025 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Borussia Dortmund GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien

Dortmund

ISIN: DE0005493092 // WKN: 549309

Bekanntmachung zur Dividende und Gewinnverwendung

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 24. November 2025 Folgendes beschlossen:

 

„Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024/2025 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 7.653.240,02 wird wie folgt verwendet:

Ein Teilbetrag in Höhe von EUR 6.622.639,20 wird zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,06 je dividendenberechtigte Stückaktie an die Kommanditaktionäre verwendet.

Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von EUR 1.030.600,82 wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.“

Die Dividende wird vom 27. November 2025 an durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die Deutsche Bank Aktiengesellschaft.

Für die dividendenberechtigten Stückaktien, die sich in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, befinden, wird die Dividende über die Clearstream Banking AG auf die bei den Depotbanken geführten Konten der Kommanditaktionäre ausgezahlt. Kommanditaktionäre brauchen hier nichts weiter zu veranlassen.

Die Auszahlung der Dividende für dividendenberechtigte effektive Stückaktien, die sich nicht in Girosammelverwahrung befinden, erfolgt gegen Abstempelung des Erneuerungsscheins bei der Deutsche Bank Aktiengesellschaft als Zahlstelle.

Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne von § 27 Körperschaftsteuergesetz (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) gezahlt wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Bei inländischen Kommanditaktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung im Regelfall nicht der Besteuerung, sondern führt aus steuerlicher Sicht nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung zu einer Minderung der Anschaffungskosten für die Aktien. Dies wiederum kann bei einer späteren Veräußerung der Aktien gegebenenfalls zu einem höheren Veräußerungsgewinn führen. Den Kommanditaktionären wird empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung im Einzelfall auf eigene Kosten beraten zu lassen.

 

Dortmund, den 24. November 2025

Borussia Dortmund GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
als persönlich haftende Gesellschafterin

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Dortmund.