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Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von Aktien sowie eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG Ureg 12.02.2025 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Film House Germany AG

Berlin

Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von Aktien sowie
eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG

Wertpapier-Kenn-Nr.: A0MFZS / ISIN: DE000A0MFZS1
nach Zusammenlegung: Wertpapier-Kenn-Nr.: A40KXZ / ISIN DE000A40KXZ9

Die ordentliche Hauptversammlung der Film House Germany AG (" Film House Germany AG" oder " Gesellschaft") vom 3. September 2024 hat zunächst eine Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 6.231.081,00 eingeteilt in 6.231.081 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 um EUR 81,00 auf EUR 6.231.000,00 durch Einziehung von insgesamt 81 (einundachtzig) Aktien, die der Gesellschaft von einer Aktionärin unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind, zum Zweck der Beseitigung dieser Mitgliedschaftsrechte in vereinfachter Form nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG beschlossen (" Kapitalherabsetzung durch Einziehung"). Mit der Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter HRB 153634 B am 17. September.2024 sind die Kapitalherabsetzung durch Einziehung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden. Der freigewordene Betrag des Grundkapitals von EUR 81,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage eingestellt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Film House Germany AG vom 3. September 2024 hat weiter beschlossen, das nach der o.g. Kapitalherabsetzung durch Einziehung von 81 Aktien noch EUR 6.231.000,00 betragende Grundkapital, eingeteilt in 6.231.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00, nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222ff AktG durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 120:1 (in Worten: einhundertzwanzig zu eins) auf EUR 51.925,00 (" ordentliche Kapitalherabsetzung") herabzusetzen, und zwar zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und sonstigen Verlusten. Mit der Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter HRB 153634 B am 20. September 2024 und Korrektur am 07. November 2024 sind die ordentliche Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Die ordentliche Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 120 (einhundertzwanzig) auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu 1 (einer) auf den Inhaber lautenden Stückaktie (" konvertierte Stückaktie") zusammengelegt werden.

Für etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von einhundertzwanzig zu eins teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten.

Die konvertierten Stückaktien der Film House Germany AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Film House Germany AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit Wirkung zum 17. Februar 2025

werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Film House Germany AG nach dem Stand vom 14. Februar 2025 (Record Date), abends, umbuchen. An die Stelle von je einhundertzwanzig (120) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A0MFZS1) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A40KXZ9). Hierzu werden den Depotbanken zunächst Teilrechte (ISIN für Teilrechte DE000A40KXY2) im festgelegten Herabsetzungsverhältnis eingebucht. Die in den Teilrechten entstandenen Vollrechte sind von den Depotbanken in die ISIN der konvertierten Aktien (DE000A40KXZ9]) zu übertragen. Verbleibende Aktienspitzen, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Vergütung der verbliebenen Teilrechte erfolgt nach Verwertung durch die Bankhaus Gebr. Martin AG über die Clearstream Banking AG.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

 

Berlin, im Februar 2025

Film House Germany AG

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Film House Germany AG, Berlin.