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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Ureg07.07.2009 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Zurich Service GmbH

Bonn

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Die Geschäftsführung ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgebenden Bestimmungen zusammengesetzt ist. Die Gesellschaft beschäftigt in Folge des Betriebsübergangs von der Zurich Versicherung Aktiengesellschaft (Deutschland) und der DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft seit dem 1. Juli 2009 mehr als 2.000 Arbeitnehmer.

Der Aufsichtsrat ist nach Auffassung der Geschäftsleitung nach Maßgabe von § 96 AktG in Verbindung mit § 7 Mitbestimmungsgesetz zusammenzusetzen, also aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer.

Der Aufsichtsrat wird nach diesen gesetzlichen Vorschriften gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 Aktiengesetz innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 Aktiengesetz zuständige Gericht, das Landgericht Bonn, anrufen.

 

Bonn, im Juli 2009

Die Geschäftsführung

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Zurich Service GmbH, Bonn.