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Name: Pironet NDH AG Hrcdd26.09.2001 Handelsregister tägliche Änderungen
Auf einen Blick
Text
| Nummer der Eintragung |
a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 2 |
a) Pironet NDH Aktiengesellschaft |
a) Die Hauptversammlung hat am 26.04.2001 beschlossen, die Firma und entsprechend die Satzung in § 1 Absatz 1 zu ändern; die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Absätze 3 und 4 zu ändern; die Satzung in § 8 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats) Absatz 1 zu ändern; die Satzung in § 11 (Beschlussfassung) Absatz 2 Satz 1 zu ändern. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 25. April 2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 5.832.000,00 durch die Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Beteiligungswert von je EUR 1,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Die Stückaktien dürfen gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Ein Bezugsrechtsausschluß ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig: - zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, - zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen bzw. von Beteiligungen an anderen Unternehmen gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 25. April 2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 1.458.000,00 durch die Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Beteiligungswert von je EUR 1,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Die Stückaktien dürfen gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Ein Bezugsrechtsausschluß ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig: - zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, - wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapital nicht überschreitet und der Ausgabepreis der Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet, - zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen bzw. von Beteiligungen an anderen Unternehmen gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft. |
a) 26.09.2001 Dr. Pruskowski |
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CANCOM Managed Services GmbH, München.