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Aufsichtsrat Ureg 05.10.2026 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Küster Holding GmbH

Wetzlar

Bekanntmachung über die unrichtige Zusammensetzung des Aufsichtsrates (§ 97 Abs. 1 AktG i. V. m. § 4 Abs. 1 DrittelbeteiligungsG) Gem. § 97 Abs. 1 AktG i. V. m. § 4 Abs. 1 DrittelbeteiligungsG machen wir hiermit bekannt, dass nach unserer Ansicht der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft - nachdem der Gesamtbetrieb unserer Gesellschaft mit der Küster Automotive GmbH mit Wirkung zum 01.10.2026 aufgelöst ist - nicht mehr nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Nach unserer Ansicht ist unsere Gesellschaft nunmehr nicht mehr aufsichtsratspflichtig. Falls nicht Antragsberechtigte gem. § 98 Abs. 2 AktG i. V. m. §4 Abs. 1 DrittelbeteiligungsG innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen, wird der Aufsichtsrat aufgelöst.

 

Wetzlar, den 01.10.2026

Küster Holding GmbH

Die Geschäftsführung

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Küster Holding GmbH, Wetzlar.