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Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verschmelzungsplan oder sein Entwurf über eine grenzüberschreitende Verschmelzung … Hrb31.07.2023 Registerbekanntmachungen (Registerbekanntmachungen)

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Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verschmelzungsplan oder sein Entwurf über eine grenzüberschreitende Verschmelzung zur Aufnahme mit der Hilltop Partners Sàrl , eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach dem Recht von Luxemburg mit Sitz in 2C, rue Ungenannte Str. ??, D-1253 Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B 219984 - übernehmender Rechtsträger - beim Handelsregister eingereicht worden ist. Die Anteilsinhaber, die Gläubiger sowie die zuständigen Betriebsräte der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften oder, soweit es keinen Betriebsrat gibt, die Arbeitnehmer der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, können der jeweiligen Gesellschaft spätestens fünf Arbeitstage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung Bemerkungen zum Verschmelzungsplan übermitteln. An der Verschmelzung sind a) als übertragende Gesellschaft die Alte Rothofstraße 12 a/b Objektgesellschaft mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit dem Sitz in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, und b) als aufnehmende Gesellschaft die Hilltop Partners Sàrl, eine Gesellschaft mit be-schränkter Haftung (Sàrl) nach dem Recht von Luxemburg mit Sitz in 2C, rue Ungenannte Str. ??, D-1253 Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg, beteiligt. Die Registerdaten der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften lauten wie folgt: a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 106938. b) Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B 219984. Die Anteilsinhaber und Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung betei-ligten Gesellschaften werden darauf hingewiesen, dass sie der übertragenden Gesellschaft (an Kantstraße 164 in 10623 Berlin, Bundesrepublik Deutschland) spätestens fünf Arbeitstage vor der für den 31. August 2023 vorgesehenen Gesellschafterversammlung Bemerkungen zum Verschmelzungsplan übermitteln können. Mangels Bestehens von Betriebsräten der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften werden die Arbeitnehmer der an der grenzüberschreitenden Ver-schmelzung beteiligten Gesellschaften darauf hingewiesen, dass sie der übertragenden Gesellschaft (an Kantstraße 164 in 10623 Berlin, Bundesrepublik Deutschland) spätestens fünf Arbeitstage vor der für den 31. August 2023 vorgesehenen Gesellschafterversammlung Bemerkungen zum Verschmelzungsplan übermitteln können.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Alte Rothofstraße 12 a/b Objektgesellschaft mbH, Berlin.

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