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Durch Beschluss des Amtsgerichts Syke (15 IN 43/26 ) vom 27.02.2026 ist die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet Hrcdd03.03.2026 Handelsregister tägliche Änderungen

Text

Nummer der Eintragung

a) Firma

b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen

c) Gegenstand des Unternehmens

Grund- oder Stammkapital

a) Allgemeine Vertretungsregelung

b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis

Prokura

a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag

b) Sonstige Rechtsverhältnisse

a) Tag der Eintragung

b) Bemerkungen

3

b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Syke (15 IN 43/26 ) vom 27.02.2026 ist die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Gemäß § 270 c Abs. 3 S. 2 InsO wurde angeordnet, dass im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung nach § 270 b Abs. 1 S. 2 InsO Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam sind.

a) 03.03.2026 Röbke

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ECOMA Maschinen GmbH, Weyhe.