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Durch Beschluss des Amtsgerichts Syke (15 IN 43/26 ) vom 27.02.2026 ist die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet Hrcdd03.03.2026 Handelsregister tägliche Änderungen
Text
| Nummer der Eintragung |
a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3 |
b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Syke (15 IN 43/26 ) vom 27.02.2026 ist die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Gemäß § 270 c Abs. 3 S. 2 InsO wurde angeordnet, dass im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung nach § 270 b Abs. 1 S. 2 InsO Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam sind. |
a) 03.03.2026 Röbke |
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ECOMA Maschinen GmbH, Weyhe.