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Bekanntmachung über ein Bezugsangebot Ureg08.10.2024 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
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DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄßIG IST, BESTIMMT.Altech Advanced Materials AGFrankfurt am MainZum Handel im regulierten Markt zugelassene Aktien: WKN: A31C3Y / ISIN: DE000A31C3Y4
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| Kernpunkte der Kapitalerhöhung der Altech Advanced Materials AG | |
| Bezugspreis | 2,40 EUR je Aktie |
| Bezugsfrist | 10. Oktober 2024 bis 24. Oktober 2024 |
| Bezugsverhältnis | 10 Bezugsrechte: 1 Neue Aktie |
| Bezugsberechtigt | Zugelassene Aktien: ISIN: DE000A31C3Y4
Wandelanleihe: ISIN: DE000A30V6D9 Optionsschein: ISIN: DE000A30V6E7 |
| Aktienlieferung | Nach Eintragung der Kapitalerhöhung werden börsenzugelassene Aktien der ISIN: DE000A31C3Y4 geliefert. |
Die ordentliche Hauptversammlung der Altech Advanced Materials AG mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland (" Gesellschaft") hat am 23. August 2022 ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 3.531.250,00 beschlossen, welches am 7. Februar 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wurde (" Genehmigtes Kapital 2022").
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 2. Oktober 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom selben Tag beschlossen, von der Ermächtigung in § 5 Abs. 1 (Genehmigtes Kapital 2022) der Satzung der Gesellschaft Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.460.500,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 1.460.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (" Neue Aktien") zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie ausgegeben und sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, voll gewinnberechtigt (" Kapitalerhöhung").
Im Umfang von 706.250 Neuen Aktien wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen, um den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen 2023/2027 der Gesellschaft (ISIN DE000A30V6D9) (" Wandelschuldverschreibungen" oder " Wandelanleihen") und den Inhabern der Optionsscheine 2023/2027 der Gesellschaft (ISIN DE000A30V6E7) (" Optionsscheine") aus der im Februar 2023 begebenen Nullkupon-Wandelanleihe 2023/2027 mit abgetrenntem Optionsschein 2023/2027 ein Bezugsrecht auf Neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandelanleihe respektive nach Ausübung des Optionsrechts gemäß den Wandelanleihe- und Optionsscheinbedingungen der Nullkupon-Wandelanleihe 2023/2027 mit abgetrenntem Optionsschein 2023/2027 zustünde.
Im Rahmen der Kapitalerhöhung wird den bestehenden Aktionären (ISIN DE000A31C3Y4), den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen (ISIN DE000A30V6D9) und den Inhabern von Optionsscheinen (ISIN DE000A30V6E7) der Gesellschaft (zusammen die " Bezugsberechtigten") das Bezugsrecht auf die Neuen Aktien in Form eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß §§ 203, 186 Abs. 5 AktG (entsprechend) gewährt. Die Bezugsberechtigten haben keinen Anspruch auf Neue Aktien oder Barabfindungen, wenn und soweit das Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Bezugsberechtigten auf Bruchteile von Aktien entstehen; in diesen Fällen verfallen die Bezugsrechte. Demnach können Bezugsberechtigte ihr Bezugsrecht ausschließlich für eine Neue Aktie oder ein ganzzahliges Vielfaches einer Neuen Aktie ausüben. Bezugsrechte aus Aktien, Bezugsrechte aus Wandelschuldverschreibungen und Bezugsrechte aus Optionsscheinen können zum Bezug von Neuen Aktien kombiniert werden. Die Bezugsrechte sind übertragbar.
Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG,
Die Bezugsrechte (ISIN DE000A3EX3M8) auf die Neuen Aktien werden zum Montag, 14. Oktober 2024 ("Payment Date") automatisch durch die Clearstream Banking AG auf die Depotkonten der teilnehmenden Banken gebucht. Maßgeblich für die Ermittlung der den Bezugsberechtigten jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an alten Aktien (ISIN DE000A31C3Y4), an Wandelschuldverschreibungen (ISIN DE000A30V6D9) und an Optionsscheinen (ISIN DE000A30V6E7) der Gesellschaft zum Ablauf des Freitags, 11. Oktober 2024 ("Record Date"). Dieser Depotbestand bildet typischerweise - auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Wertpapierübertragungen - den Bestand (Aktionärsstellung) vom Mittwoch, 9. Oktober 2024, abends, ab. Ab dem Donnerstag, 10. Oktober 2024 sind die Bezugsrechte von den Aktienbeständen, den Wandelanleihebeständen und den Optionsscheinbeständen im Umfang des gemäß Bezugsangebot bestehenden Bezugsrechts abgetrennt und die Aktien der Gesellschaft werden an der Börse "ex Bezugsrecht" notiert.
Um einen Ausschluss von der Ausübung des Bezugsrechts zu vermeiden, werden die Bezugsberechtigten aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf den Erwerb Neuer Aktien
vom 10. Oktober 2024 bis 24. Oktober 2024 (jeweils einschließlich)
(die " Bezugsfrist")
über ihre Depotbank bei der für die mwb als Abwicklungsstelle tätig werdenden Bankhaus Gebr. Martin AG (" Abwicklungsstelle") während der regulären Geschäftszeiten auszuüben. Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Bezugsberechtigten gesammelt spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Abwicklungsstelle aufzugeben und den Bezugspreis von EUR 2,40 je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto zu zahlen:
| Bei (Kontoinhaber): | Bankhaus Gebr. Martin AG |
| Sonder-Konto: | Altech Advanced Materials AG |
| BLZ: | 610 300 00 |
| IBAN: | DE44 6103 0000 0100 5447 57 |
| BIC: | MARBDE6G |
| Zweck: | Kapitalerhöhung 2024 Altech Advanced Materials AG |
Die Bezugsrechte verfallen und werden wertlos, wenn sie nicht fristgerecht ausgeübt werden. Für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird keine Vergütung gezahlt. Die Gesellschaft räumt den Bezugsberechtigten eine Überbezugsmöglichkeit ein. Neue Aktien, die nicht den Bezugsberechtigten aufgrund des Bezugsrechts oder im Rahmen der Überbezugsmöglichkeit zuzuteilen sind, können vom Vorstand frei verwertet werden. Es gibt keine Bedingungen für den Abschluss des Angebots. Das Datum, an dem das Angebot frühestens geschlossen werden kann, ist das Ende der Bezugsfrist.
Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte (ISIN DE000A3EX3M8). Diese sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am Donnerstag, 24. Oktober 2024 auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 6041 der Bankhaus Gebr. Martin AG zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem oben genannten Konto gutgeschrieben ist.
Bezugsverhältnis
Die Neuen Aktien werden den Bezugsberechtigten gegen Bareinlagen in einem Bezugsverhältnis von 10 : 1 angeboten (" Bezugsverhältnis"). Das bedeutet, dass jeder Bezugsberechtigte berechtigt ist, für je zehn (10) von ihm gehaltene Bezugsrechte eine (1) Neue Aktie zum Bezugspreis zu erwerben. Für jede Aktie, Wandelschuldverschreibung und/oder Optionsschein der Gesellschaft wird jeweils ein Bezugsrecht gewährt.
Aus den 7.542.500 aktuell emittierten Aktien der Gesellschaft, der begebenen Wandelanleihe, eingeteilt in Teilschuldverschreibungen, die ihre Inhaber wiederum zum Bezug von bis zu 3.531.250 Aktien der Gesellschaft berechtigen und den 3.531.250 Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft, resultieren insgesamt 14.605.000 Bezugsrechte auf Neue Aktien.
Überbezug
Neben der Ausübung ihres Bezugsrechts gewährt die Gesellschaft den Bezugsberechtigten eine Möglichkeit zum Überbezug, d. h. zum Bezug von mehr Neuen Aktien als die Anzahl, die aufgrund der Bezugsrechte zustehen würde. Diese Überbezugsmöglichkeit ist begrenzt und bezieht sich allein auf die im Rahmen dieses Bezugsangebots angebotenen 1.460.500 Neuen Aktien. Neue Aktien aus dem Überbezug werden den Bezugsberechtigten, die ein verbindliches Angebot zum Überbezug Neuer Aktien abgeben, nur und insoweit zugeteilt, als nicht alle Bezugsberechtigten ihr Bezugsrecht auf diese 1.460.500 Neuen Aktien innerhalb der Bezugsfrist ausüben. Sollten mehr Überbezugswünsche eingehen, als Neue Aktien zur Verfügung stehen, wird eine Zuteilung unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch den Vorstand erfolgen.
Bezugsberechtigte, die eine Überbezugsanmeldung abgeben wollen, müssen diese unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Weisungsformulars über die Depotbank erteilen. Ein Überbezugswunsch kann nur berücksichtigt werden, wenn spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist sowohl die diesbezügliche Überbezugsanmeldung von der Depotbank als auch der vollständige Bezugspreis für den Überbezug bei der Abwicklungsstelle eingegangen sind. Ein Überbezug ist nur bezüglich ganzer Aktien oder einem Vielfachen davon möglich.
Zahlung des Bezugspreises
Der Bezugspreis einschließlich des Bezugspreises für einen evtl. Überbezug ist durch die Depotbanken bis spätestens 24. Oktober 2024 (eingehend) zu zahlen.
Bezugsrechtshandel, Verfall von Bezugsrechten
In Zusammenhang mit diesem Bezugsangebot können die Bezugsrechte (ISIN DE000A3EX3M8) voraussichtlich in dem Zeitraum vom Donnerstag, 10. Oktober 2024 bis zum Montag, 21. Oktober 2024 um 12:00 Uhr im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg gehandelt werden. Weder die Gesellschaft noch die mwb haben die Zulassung der Bezugsrechte zum Handel an einer anderen Börse beantragt oder beabsichtigen, dies zu tun. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht. Mit Ablauf der Bezugsfrist verfallen die nicht ausgeübten Bezugsrechte und werden wertlos. Die Aktionäre und Bezugsberechtigten werden daher darauf hingewiesen, ihrer Depotbank rechtzeitig eine Weisung hinsichtlich der Verwendung der eingebuchten Bezugsrechte zur erteilen und die von den Depotbanken übermittelten Informationen und Fristen zu beachten.
Der Marktpreis für die Bezugsrechte richtet sich unter anderem nach der Entwicklung des Kurses der Aktien der Gesellschaft, kann aber stärkeren Schwankungen als denen des Aktienkurses unterworfen sein.
Privatplatzierung
Nicht von den Bezugsberechtigten aufgrund des Bezugsrechts bzw. ihres Rechts zum Überbezug innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können ausgewählten Investoren vom Vorstand, im Anschluss an die Bezugsfrist, gegebenenfalls unter Einschaltung von einem oder mehreren Kreditinstituten beziehungsweise Wertpapierinstituten, im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden.
Verbriefung, Börsenzulassung der Neuen Aktien und Lieferung Neuer Aktien
Die Neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Die Lieferung der Neuen Aktien in der laufenden ISIN DE000A31C3Y4 erfolgt nach deren prospektfreien Zulassung zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse, voraussichtlich ab der 46. Kalenderwoche.
Kein Wertpapierprospekt, Risikohinweise
Der Bezug von Aktien der Gesellschaft ist mit Risiken verbunden und sollte deshalb nur unter bewusster Inkaufnahme dieser Risiken erfolgen.
Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 3 Nr. 1 WpPG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 ("Prospektverordnung") prospektfreien öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Auch für die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) ist kein Wertpapierprospekt erforderlich. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt in Bezug auf die Kapitalerhöhung und das diesbezügliche Bezugsangebot und die Börsenzulassung der Neuen Aktien erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb der Neuen Aktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre und Bezugsberechtigte ausdrücklich hin.
Den Bezugsberechtigten wird geraten, vor der Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts die Veröffentlichungen der Gesellschaft, insbesondere die Jahres- und Konzernabschlüsse, die Zwischenabschlüsse und Ad-hoc-/Presse-Mitteilungen, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.altechadvancedmaterials.com/
im Bereich Investor Relations abrufbar sind, aufmerksam zu lesen.
Den Bezugsberechtigten wird darüber hinaus empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Bezugsangebots zu erhalten.
Angesichts der gegenwärtig hohen Volatilität der Aktienkurse und des Marktumfelds sollten sich die Bezugsberechtigten vor der Ausübung ihrer Bezugsrechte auf die Neuen Aktien zum Bezugspreis über den aktuellen Aktienkurs der Gesellschaft informieren.
Weitere wichtige Hinweise
Die mwb ist berechtigt, den zwischen ihr und der Gesellschaft bezüglich der Kapitalmaßnahme geschlossenen Mandatsvertrag zu kündigen oder gemeinsam mit der Gesellschaft zu entscheiden, die Laufzeit des Zeichnungsangebots unter bestimmten Umständen zu verlängern.
Kündigt die mwb den Mandatsvertrag oder zieht sich die Gesellschaft vom Bezugsangebot zurück, bevor die Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen ist, erlischt das Bezugsrecht der Bezugsberechtigten entschädigungslos. In diesen Fällen werden die Bezugsaufträge rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht im aktienrechtlich erforderlichen Umfang zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung an die Gesellschaft überwiesen wurden. Die mwb tritt in Bezug auf solche etwaig bereits eingezahlten und an die Gesellschaft überwiesenen Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die Gesellschaft auf Rückzahlung der auf die Neuen Aktien geleisteten Einlage jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Bezugsberechtigten an Erfüllung statt ab. Die Bezugsberechtigten nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an. Diese Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche sind grundsätzlich ungesichert. Für die Bezugsberechtigten besteht in diesem Fall das Risiko, dass sie ihre gegen die Gesellschaft gerichteten Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche nicht realisieren können. Anleger, die Bezugsrechte entgeltlich erworben haben, würden bei nicht erfolgender Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister den vollständigen Verlust ihrer Anlage in die erworbenen Bezugsrechte erleiden.
Falls die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zu dem im Zeichnungsschein der mwb diesbezüglich genannten Zeitpunkt erfolgt ist, wird der Zeichnungsschein ungültig. In diesem Fall erlöschen sämtliche Verpflichtungen der mwb zur Zeichnung der Neuen Aktien, falls die Gesellschaft und die mwb keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen haben.
Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.
Ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada und Australien, findet nicht statt. Die Neuen Aktien sowie die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien sowie die Bezugsrechte dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Altech Advanced Materials AG, Heidelberg.
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