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Bekanntmachung des Nachbezugsangebots Ureg02.08.2024 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
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inexogy Energy Holding KGaASaarlouisAmtsgericht Saarbrücken HRB 108909Bekanntmachung des NachbezugsangebotsAngebot zum Bezug von AktienDie Hauptversammlung der inexogy Energy Holding KGaA (Gesellschaft) hat am 11. Juli 2024 im Rahmen einer Vollversammlung beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 9.195.150,00, um bis zu EUR 1.532.525,00 bis auf bis zu EUR 10.727.675,00 durch Ausgabe von bis zu 1.532.525 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je EUR 4,90 pro Stückaktie ausgegeben. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endete zwei (2) Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots mit Ablauf des 16. August 2024 (Bezugsfrist). Zum Ablauf der Bezugsfrist wurden von den Aktionären insgesamt 94.092 neue Stückaktien zu einem Ausgabebetrag von insgesamt EUR 461.050,80 gezeichnet. Mithin wurden Bezugsrechte zur Zeichnung und Übernahme von 1.438.433 neuen Stückaktien zu einem Ausgabebetrag von insgesamt EUR 7.048.321,70 nicht ausgeübt. Mit Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. Juli 2024 wurde die Geschäftsführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dies beinhaltete ausdrücklich die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für die Aktionäre geltenden Bezugsfrist nicht gezeichnete neue Aktien gezeichnet und bezogen werden können (Nachbezugsbedingungen). Mit Beschluss vom 01. August 2024, dem der Aufsichtsrat der Gesellschaft am selbigen Tage zugestimmt hat, hat die Geschäftsführung der Gesellschaft auf der Grundlage der vorgenannten Ermächtigung beschlossen, dass insgesamt bis zu 1.438.433 nicht gezeichnete neue Stückaktien den Aktionären der Gesellschaft (über ihr Bezugsrecht hinaus) und investitionsbereiten Dritten zu einem Ausgabebetrag von EUR 4,90 je Stückaktie (Nachbezugsaktien) und einem Gesamtausgabebetrag bis zu EUR 7.048.321,70 (Gesamtbetrag Nachbezug) angeboten werden. Wenn und soweit bis zum Ablauf der Nachbezugsfrist entweder nicht für sämtliche zur Verfügung stehenden Nachbezugsaktien oder exakt für sämtliche zur Verfügung stehenden Nachbezugsaktien Bezugserklärungen vorliegen sollten, können zeichnungswillige Aktionäre und dritte Investoren jeweils die volle Anzahl der von ihnen in ihren jeweiligen Bezugserklärungen zur Übernahme gekennzeichneten Nachbezugsaktien zeichnen. Wenn und soweit bis zum Ablauf der Nachbezugsfrist Bezugserklärungen abgegeben worden sind, die über die Anzahl der zur Verfügung stehenden Nachbezugsaktien hinausgehen, sind zunächst zeichnungswillige Aktionäre unter Berücksichtigung ihres jeweiligen (ursprünglichen) Bezugsrechts (Verhältnis 6 : 1) zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind zeichnungswillige Aktionäre und dritte Investoren pro rata im Verhältnis der (in Bezug auf zeichnungswillige Aktionäre: nach Bedienung des Bezugsrechts verbleibenden) Anzahl der jeweils von ihnen in den Bezugserklärungen zur Übernahme gekennzeichneten Nachbezugsaktien zu den nach Zuteilung gemäß Satz 1 verbleibenden Nachbezugsaktien zu berücksichtigen. Der Bezugspreis ist spätestens am 03. September 2024 zu entrichten, und zwar durch Einzahlung bzw. Überweisung auf das Konto der Gesellschaft bei der Kreissparkasse Saarlouis, IBAN DE24 5935 0110 0370 0866 05, BIC KRSADE55XXX. Um in Ausübung des Nachbezugsrechts neue Stückaktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre und dritte Investoren dazu auf, ihr Nachbezugsrecht durch Abgabe einer Bezugserklärung auszuüben. Die Bezugserklärung kann zur Vermeidung des Ausschlusses nur in der Zeit vom
bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten abgegeben werden. Entsprechende Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre auf Anfrage auch von der Gesellschaft übermittelt. Bezugserklärungen, die erst nach dem vorgenannten Endtermin zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Nachbezugsrechts. Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von EUR 4,90 je neuer Bezugsanmeldung spätestens bis zum 03. September 2024 auf das vorgenannte Konto eingezahlt worden ist. Eine Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis 6 Monate nach dem Hauptversammlungstermin vom 11. Juli 2024 im Handelsregister der Gesellschaft angemeldet worden ist.
Saarlouis, im August 2024
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Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: inexogy Energy Holding KGaA, Saarlouis.
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