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Vorstand (3 Personen) · Nicht mehr Vorstand (1 Person) · Vertretungsregelung · Satzung Hrcdd22.11.2011 Handelsregister tägliche Änderungen
Auf einen Blick
Text
| Nummer der Eintragung |
a) Name b) Sitz |
a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 6 |
a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu fünfzehn Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 7. |
a) Die Mitgliederversammlung vom 06.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der assoziierten Mitgliedschaft), § 15 (Zusammensetzung des Vorstands) und in § 20 (Ausschüsse) beschlossen. |
a) 22.11.2011 Loest b) Beschluss Bl. 205-218 (223-240) Bd. 7 |
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V., Berlin.
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