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Bekanntmachung gemäß § 20 AktG Ureg 06.02.2015 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

inconso Aktiengesellschaft

Bad Nauheim

Bekanntmachung gemäß § 20 AktG

Die Körber Process Solutions GmbH hat uns gemäß § 20 Absatz 5 AktG mitgeteilt, dass ihr an der inconso Aktiengesellschaft nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien gehört.

Die Körber Logistics Systems GmbH, Bad Nauheim, hat uns nach § 20 Absatz 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr (i) unmittelbar mehr als der vierte Teil und (ii) unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung der Aktien der inconso Aktiengesellschaft gehört.

Die Körber Beteiligungen GmbH, Hamburg, hat uns nach § 20 Absatz 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar (i) mehr als der vierte Teil und (ii) eine Mehrheitsbeteiligung der Aktien der inconso Aktiengesellschaft gehört, da ihr die unmittelbare Beteiligung der Körber Logistics Systems GmbH an der inconso Aktiengesellschaft zuzurechnen ist.

Die Körber AG, Hamburg, hat uns gemäß § 20 Absatz 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar (i) mehr als der vierte Teil und (ii) eine Mehrheitsbeteiligung der Aktien der inconso Aktiengesellschaft gehört, da ihr die mittelbare Beteiligung der Körber Beteiligungen GmbH an der inconso Aktiengesellschaft zuzurechnen ist.

 

Bad Nauheim, im Januar 2015

Der Vorstand

 

Bertram Salzinger               Wilfried Pfuhl

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Infios GmbH, Bad Nauheim.