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Geschäftsführender Direktor: Christian Balzer · Vorstand: Christian Balzer, A. von Torklus · Prokura (6 Personen) · Ge­sell­schafts­ver­trag Hrb25.02.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

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HRB 11167: Arvato SCM Solutions AG, Ungenannte Str. ??, D-33335 Gütersloh. Europäische Aktiengesellschaft (SE). Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2018. Arvato SCM Solutions SE. Die Gesellschaft wird durch zwei geschäftsführende Direktoren oder durch einen geschäftsführenden Direktor gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführender Direktor: Balzer, Christian, Leopoldshöhe, *??.??.????. Vorstand: Balzer, Christian, Leopoldshöhe, *??.??.????; Dr. von Torklus, Alexander, Gütersloh, *??.??.????. Prokura geändert, nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem geschäftsführenden Direktor oder einem anderen Prokuristen: ????, ?????, Gütersloh, *??.??.????; ??????????, ?????????, Bocholt, *??.??.????; ????, ??????, Nideggen, *??.??.????; Dr. ?????, ????????, Paderborn, *??.??.????; ??????, ????????, Salzkotten, *??.??.????; ?????????????, ????? ??????, Bielefeld, *??.??.????. Entstanden durch Verschmelzung der Arvato Holding AG mit Sitz in Wien, Republik Österreich (Handelsgericht Wien FN 497830) als übertragende Rechtsträgerin mit der Arvato SCM Solutions AG mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRB 11167) als übernehmende Rechtsträgerin aufgrund des Verschmelzungsplans vom 28.11.2018 und den Zustimmungsbeschlüssen vom 30.11.2018 und vom 06.12.2018 unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Arvato SCM Solutions SE, Gütersloh.

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