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Das Gericht beabsichtigt die Genossenschaft gemäß § 394 FamFG von Amts wegen im Genossenschaftsregister zu löschen Hrb20.12.2022 Registerbekanntmachungen (Sonstige Registerbekanntmachung)

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Das Gericht beabsichtigt die Genossenschaft gemäß § 394 FamFG von Amts wegen im Genossenschaftsregister zu löschen. Zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die Löschung wird eine Frist von zwei Monaten ab Veröffentlichung bewilligt.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: AGEG Consultants eG, Kirchheim u. Teck.

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