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Bekanntmachung nach § 62 Abs. 3 UmwG Ureg 23.03.2015 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
Bayer Pharma AktiengesellschaftBerlinBekanntmachung nach § 62 Abs. 3 UmwGEs ist beabsichtigt, die Marotrast GmbH mit Sitz in Jena als übertragende Gesellschaft auf die Bayer Pharma Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Da sich das gesamte Stammkapital der Marotrast GmbH in der Hand der übernehmenden Bayer Pharma Aktiengesellschaft befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung der Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Verschmelzungsunterlagen gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 UmwG liegen in den Geschäftsräumen der
Berlin, im März 2015 Bayer Pharma Aktiengesellschaft Der Vorstand |
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bayer Pharma AG, Berlin.