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Hauptversammlung Ureg19.04.2016 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
Carl Schlenk AktiengesellschaftRoth-Barnsdorf- Wertpapier-Kenn-Nr. 527 400 -Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der amMontag, 30.05.2016, 10:00 Uhrin den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrates |
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2015 Auf der Grundlage des zum 31.12.2015 im Jahresabschluss der Carl Schlenk Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinns schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, diesen wie folgt zu verwenden:
Die Dividende ist ab 31.05.2016 zahlbar. |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Wahl der von den Aktionären zu bestellenden Mitglieder des Aufsichtsrates für die Zeit nach Beendigung der Hauptversammlung vom 30.05.2016 Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG, § 4 DrittelbG und § 7 der Satzung aus 4 von der Hauptversammlung und aus 2 von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung vom 30.05.2016 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr 2016 nicht mitgerechnet wird, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2021, als Aktionärsvertreter die Herren
Herr Eckhard Wilhelm Mehring hat keine weiteren Aufsichtsratsmandate inne.
Herr Hans Josef Bolte hat keine weiteren Aufsichtsratsmandate inne.
Herr Dr. Robert Fischer hat keine weiteren Aufsichtsratsmandate inne.
Herr Arno Scharowsky hat keine weiteren Aufsichtsratsmandate inne. zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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| 6. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, |
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Auslage von Unterlagen
Der festgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrates liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung der Carl Schlenk AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung in Textform anmelden. Bei Aktionären mit Inhaberaktien ist darüber hinaus Voraussetzung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, dass der Aktionär der Gesellschaft seine Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts zusammen mit der Anmeldung nachweist. Bei Aktionären mit Namensaktien ergibt sich die Berechtigung des Aktionärs aus einem Abgleich seiner Anmeldung mit dem Aktienregister der Gesellschaft.
Die Anmeldung und bei Inhaberaktien zusätzlich der Berechtigungsnachweis, ein von der Depotbank in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes, sind der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse zu übermitteln:
Carl Schlenk AG
Manuela Cepeda
Barnsdorfer Hauptstraße 5
91154 Roth-Barnsdorf
per Fax: +49 (0) 9171-808 201 oder
per E-Mail: Manuela.Cepeda@schlenk.de
Die Anmeldung und bei Inhaberaktien zusätzlich der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Montag, den 23.05.2016 zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich bei Inhaberaktien auf den 09.05.2016, 0:00 Uhr beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung zugehen. Werden Inhaberaktien nicht in Depots gehalten, so kann der Nachweis auch von der Gesellschaft gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Solche nicht vom depotführenden Institut ausgestellten Nachweise sind ebenfalls spätestens bis zum 23.05.2016 bei der Gesellschaft einzureichen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht kann schriftlich, per Telefax, per Computer-Fax oder in anderer vergleichbarer Form erteilt werden. In diesem Fall sind die Bevollmächtigten durch den Aktionär oder durch die Bevollmächtigten rechtzeitig anzumelden.
Anträge von Aktionären
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG bitten wir zu richten an: Carl Schlenk AG,
Roth-Barnsdorf, im April 2016
Der Vorstand
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Schlenk SE, Roth.