Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Bezugsangebot Ureg09.05.2025 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der Enapter AG.Enapter AGDüsseldorfISIN: DE000A255G02/ WKN: A255G0BezugsangebotDen Aktionären der Enapter AG, Düsseldorf (nachfolgend " Enapter AG" oder " Gesellschaft"), wird hiermit seitens der Gesellschaft das nachfolgende Bezugsangebot bekannt gemacht: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2024 ist der Vorstand im Wege einer Satzungsänderung ermächtigt worden, in der Zeit bis zum 19. Juni 2029 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 13.597.500,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 13.597.500 Stück neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024). Die entsprechende Satzungsänderung in § 4 Abs. 5 der Satzung ist am 15. August 2024 in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen worden. Nach bereits erfolgter teilweiser Ausnutzung besteht das Genehmigte Kapital 2024 derzeit in Höhe von EUR 11.719.566,00; die entsprechende Satzungsänderung in § 4 Abs. 5 der Satzung ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf am 28. Oktober 2024 eingetragen worden. Auf dieser Grundlage hat der Vorstand der Gesellschaft am 6. Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 7. Mai 2025 beschlossen, das Genehmigte Kapital 2024 nach folgender Maßgabe auszunutzen: Das Grundkapital der Gesellschaft, auf das keine Einlagen ausstehen, wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 2.068.965,00 durch Ausgabe von bis zu 2.068.965 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (" Neue Aktien") erhöht (" Kapitalerhöhung"). Die konkrete Anzahl der im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Neuen Aktien wird mit gesondertem Beschluss nach Ablauf der Bezugsfrist festgelegt. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2024 gewinnberechtigt. Die Ausgabe der Neuen Aktien erfolgt gegen Bareinlage zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie. Der Gesamtausgabebetrag beläuft sich somit auf bis zu EUR 2.068.965,00. Den Aktionären der Gesellschaft wird das gesetzliche Bezugsrecht in Form des mittelbaren Bezugsrechts gewährt. Ein Aktionär hat zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses auf sein Bezugsrecht aus 107.424 Aktien verzichtet. Das Bezugsverhältnis beträgt 14 : 1 (d.h. 14 bestehende Aktien (ISIN DE000A255G02) gewähren das Recht zum Bezug von einer Neuen Aktie). Der Bezugspreis beträgt EUR 2,90 je Neuer Aktie (" Bezugspreis") . Mittelbares Bezugsrecht Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Neuen Aktien von der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing (nachfolgend auch " mwb" oder " Bezugsstelle" genannt), zum festgesetzten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie mit der Verpflichtung gezeichnet und übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht) und den Aktionären der Gesellschaft, die von ihrem Bezugsrecht Gebrauch gemacht haben, sowie Aktionären und sonstigen Zeichnern, denen nicht bezogene Aktien im Rahmen der Privatplatzierung zugeteilt wurden, gegen Zahlung des Bezugspreises zu liefern. Die Verpflichtungen der mwb stehen gemäß dem mit der Gesellschaft abgeschlossenen Mandatsvertrag (" Mandatsvertrag") unter dem Vorbehalt bestimmter Bedingungen (vgl. Abschnitt " Weitere wichtige Hinweise"). Vor Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung wird mwb 25 % des geringsten Ausgabebetrags von EUR 1,00 je übernommener Neuer Aktie bei der Gesellschaft einzahlen und den Restbetrag nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung leisten. Die Aktionäre werden aufgefordert, ihre Bezugsrechte auf die Neuen Aktien in der Zeit vom 12. Mai 2025 bis 26. Mai 2025 (jeweils einschließlich)
|
| Kontoinhaber: | Bankhaus Gebr. Martin AG |
| Verwendungszweck: | Enapter AG Kapitalerhöhung 2025 |
| IBAN: | DE83 6103 0000 0200 5447 50 |
| BIC: | MARBDE6G |
Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte (ISIN DE000A40ZUC2). Für je eine (1) bestehende Aktie (ISIN: DE000A255G02) wird ein (1) Bezugsrecht eingebucht. Je vierzehn (14) Bezugsrechte berechtigen zum Bezug von einer (1) Neuen Aktie jeweils zum Bezugspreis. Es ist nur der Bezug einer ganzen Aktie oder einem Vielfachen davon möglich.
Die Bezugsrechte werden voraussichtlich am 14. Mai 2025 bei den betreffenden depotführenden Kreditinstituten eingebucht. Diese werden die Bezugsrechte, die auf die bestehenden Aktien der Gesellschaft entfallen, den Depots der Aktionäre der Enapter AG gutschreiben. Maßgeblich für die Ermittlung der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an bestehenden Aktien bei Ablauf des 13. Mai 2025 (Record Date). Vom 12. Mai 2025 an (ex Tag) sind die Bezugsrechte von den Aktienbeständen im Umfang des gemäß Bezugsangebot bestehenden Bezugsrechts abgetrennt, und die bestehenden Aktien werden "ex Bezugsrecht" notiert.
Die Bezugsrechte sind spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 6041 der Abwicklungsstelle zu übertragen.
Kein Bezugsrechtshandel
Die Bezugsrechte sind übertragbar. Ein Bezugsrechtshandel wird aber weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle organisiert. Eine Preisfeststellung an einer Börse für die Bezugsrechte wird ebenfalls nicht beantragt. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
Aktionären bzw. Inhabern von Bezugsrechten wird empfohlen, sich rechtzeitig mit ihren Depotbanken in Verbindung zu setzen und insbesondere die im Verhältnis zwischen ihnen und den Depotbanken geltenden Bestimmungen und Fristen betreffend die Bezugsrechte und ihrer Ausübung zu beachten.
Überbezug/Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien
Es besteht die Möglichkeit der Aktionäre zum Überbezug. Jeder bezugsberechtigte Aktionär kann über den auf seinen Bestand an alten Aktien nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses entfallenden Bezug hinaus ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Neuer Aktien aus der Barkapitalerhöhung zum festgelegten Bezugspreis je Aktie abgeben (" Überbezugsangebot"). Etwaige Überbezugsangebote müssen bei der Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts als separater Auftrag ebenfalls über die jeweilige Depotbank bis zum Ende der Bezugsfrist bei der Abwicklungsstelle eingereicht werden.
Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts oder im Rahmen eines etwaigen Überbezugs innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können von der Gesellschaft im Rahmen einer Privatplatzierung (" Privatplatzierung") verwertet werden.
Aktuell liegen der Gesellschaft sogenannte Backstop-Vereinbarungen in Höhe von EUR 1,75 Mio. vor, in denen sich Investoren entgeltlich verpflichtet haben, nicht im Rahmen der Bezugsrechte, des Überbezugs und der Privatplatzierung gezeichnete Neue Aktien zum Bezugspreis im Umfang von bis zu insgesamt EUR 1,75 Mio. zu zeichnen und zu übernehmen.
Zuteilung
Sofern es auf Grund einer Überzeichnung nicht möglich ist, alle im Rahmen des Überbezugs und der Privatplatzierung nachgefragten Neuen Aktien zu liefern, werden die Neuen Aktien zugeteilt, bis das gesamte Volumen des Bezugsangebots ausgeschöpft ist. Überbezugswünsche haben Vorrang vor den Zeichnungswünschen im Rahmen der Privatplatzierung oder den Backstop-Vereinbarungen.
Provisionen
Aktionären bzw. Inhabern von Bezugsrechten werden die üblichen Bankprovisionen durch die Depotbanken für den Bezug berechnet.
Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien
Die Neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Die Lieferung der Neuen Aktien in der gleichen ISIN wie die der bestehenden Aktien (ISIN: DE000A255G02/ WKN: A255G0) erfolgt nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft, Herstellung der Girosammelverwahrung sowie Börsenzulassung der Neuen Aktien. Mit der Lieferung kann frühestens im Laufe der 24. Kalenderwoche 2025 gerechnet werden.
Börsenzulassung und Notierung der Neuen Aktien
Die Zulassung der Neuen Aktien zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse und zum regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg wird voraussichtlich am oder um den 12. Juni 2025 erfolgen. Die Einbeziehung der Neuen Aktien in die bestehende Notierung der börsennotierten Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg wird voraussichtlich am oder um den 13. Juni 2025 erfolgen.
Kein Wertpapierprospekt
Gemäß der Regelung in Art. 1 Abs. 4 UAbs. 1 lit. db) sowie Abs. 5 UAbs. 1 lit. ba) Prospekt-VO wurde kein Wertpapierprospekt, sondern ein Dokument mit den in Anhang IX zur Prospekt-VO genannten Informationen veröffentlicht. Das Dokument ist auf der Website der Gesellschaft unter www.enapterag.de unter der Rubrik Investor Relations (https://enapterag.de/investor-relations) abrufbar. Insbesondere mit Blick auf die Risikohinweise sollte dieses Dokument sowie auch alle weiteren Informationen in dieser Rubrik, wie z.B. Finanzberichte und Meldungen, sorgfältig vor einer eventuellen Ausübung des Bezugsrechts gelesen werden.
Weitere wichtige Hinweise
Falls die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister nicht bis zu dem im Zeichnungsschein der mwb vorgesehenen Datum erfolgt, wird der Zeichnungsschein der mwb ungültig. In diesem Fall erlischt die Verpflichtung der mwb zur Zeichnung der Neuen Aktien. Die Kapitalerhöhung wird in diesem Fall nicht durchgeführt sofern die mwb und die Gesellschaft sich nicht auf eine Verlängerung der Frist oder Abgabe eines neuen Zeichnungsscheins einigen.
Die mwb ist berechtigt, den Mandatsvertrag unter Umständen aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Zu den wichtigen Gründen zählen insbesondere Umstände, aufgrund derer die Durchführung der Kapitalerhöhung für die mwb unmöglich wird oder nicht mehr zumutbar ist. Im Falle (i) einer außerordentlichen Kündigung des Mandatsvertrags vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister oder (ii) einer endgültigen Nichteintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, und damit jeweils vor Entstehung der Neuen Aktien, entfällt das Bezugsangebot. In diesen Fällen werden die Zeichnungsaufträge von Aktionären rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht im aktienrechtlich erforderlichen Umfang zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung an die Gesellschaft überwiesen wurden. Die mwb tritt in Bezug auf solche etwaig bereits eingezahlten und an die Gesellschaft überwiesenen Beträge bereits jetzt ihren etwaigen künftigen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Rückzahlung der auf die Neuen Aktien geleisteten Einlage jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre an Erfüllung statt ab. Die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an. Diese Rückforderungsansprüche sind ungesichert. Für die Aktionäre besteht das Risiko, dass sie ihre gegen die Gesellschaft gerichteten Rückforderungsansprüche nicht realisieren können. Zudem können Anleger, die Bezugsrechte entgeltlich erworben haben, bei nicht erfolgender Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister einen zusätzlichen Verlust in Höhe des Entgelts für das Bezugsrecht erleiden.
Im Falle der Beendigung des Mandatsvertrags durch die mwb oder einer Beendigung des Bezugsangebots durch die Gesellschaft vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird das Bezugsangebot ohne Kompensation gegenstandslos. Sofern die mwb jedoch erst nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister oder zu einem Zeitpunkt, zu dem eine Rücknahme des Antrags auf Handelsregistereintragung nicht mehr möglich ist, den Mandatsvertrag kündigt, können Aktionäre und Erwerber von Bezugsrechten, die ihr Bezugsrecht ausgeübt haben, die Neuen Aktien zum Bezugspreis erwerben; ein Rücktritt der Aktionäre bzw. Erwerber von Bezugsrechten oder eine sonstige Rückgängigmachung des Bezugs ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können.
Stabilisierungsmaßnahmen
Es werden keine Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt.
Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktien- und kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Neuen Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen.
Insbesondere ist diese Bekanntmachung weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Weder die Bezugsrechte noch die Bezugsaktien sind oder werden nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 (in der jeweils gültigen Fassung der " U.S. Securities Act") registriert. Sie dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden.
Das Bezugsangebot ist nicht für Bezugsberechtigte in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan oder Kanada bestimmt. Das Bezugsangebot sowie alle sonstigen die Bezugsrechtsausübung betreffenden Unterlagen dürfen weder per Post noch auf andere Weise in die Vereinigten Staaten von Amerika oder nach Australien, Japan oder Kanada übersandt und Bezugsaktien und die entsprechenden Bezugsrechte auch nicht an Personen in diesen Ländern verkauft werden.
Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Enapter AG, Hamburg.