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Ordentliche Mitgliedervertreterversammlung Ureg21.03.2019 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf GegenseitigkeitOberurselMitgliedervertreterversammlungWir laden hiermit die Mitgliedervertreter unseres Unternehmens zu deram Donnerstag, 9. Mai 2019, 13.30 Uhrstattfindendenordentlichen Mitgliedervertreterversammlungin das
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts sowie der Berichte des Aufsichtsrats |
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
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| 4. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die Mandate von Alexandra Reichsgräfin von Kesselstatt und Herrn Prof. Dr. Manfred Wandt enden mit dem Schluss der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung am 9. Mai 2019 wegen Ablaufs der Amtszeit gemäß § 12 Absatz 2 der Satzung. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
gemäß § 12 Absatz 2 der Satzung bis zum Ende der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung im Jahre 2023 wieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach § 189 Absatz 2 VAG i.V.m. § 1 Absatz 1 Nummer 4 und § 4 DrittelbG. Die Mitgliedervertreterversammlung kann gemäß § 189 Absatz 3 VAG, § 102 Absatz 1 AktG i.V.m. § 12 Absatz 2 Satz 2 der Satzung ein Aufsichtsratsmitglied für eine kürzere Amtsdauer bestellen. Sie ist gemäß § 189 Absatz 3 VAG, § 101 Absatz 1 Satz 2 AktG an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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| 5. |
Wahlen zur Mitgliedervertretung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
gemäß § 8 Absatz 4 der Satzung ab dem Ende der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung am 9. Mai 2019 bis zum Ende der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung im Jahre 2025 wieder und
gemäß § 8 Absatz 4 der Satzung ab dem Ende der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung am 9. Mai 2019 bis zum Ende der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung im Jahre 2025 neu zu Mitgliedervertretern der Gesellschaft zu wählen. Die Mitgliedervertretung setzt sich nach § 8 der Satzung zusammen. Die Mitgliedervertreterversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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| 6. |
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrats ab dem Geschäftsjahr 2019 auf 336.376,39 Euro festzusetzen. |
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| 7. |
Information über die Einführung bzw. Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen gemäß § 17 Absatz 5 der Satzung |
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| 8. |
Verschiedenes |
Teilnahme- und stimmberechtigt sind die Mitgliedervertreter. Gemäß § 11 Absatz 7 der Satzung kann das Stimmrecht - außer bei nicht natürlichen Personen - nicht durch Bevollmächtigte ausgeübt werden.
Oberursel (Taunus), den 18. März 2019
ALTE LEIPZIGER
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit
Der Vorstand
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Alte Leipziger Lebensversicherung VVaG, Oberursel (Taunus).