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Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG - Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, einschließlich Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts bzw. Ausschluss des Bezugsrechts Ureg23.05.2024 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

Koblenz

ISIN DE000A288904
WKN A28890

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, einschließlich Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts bzw. Ausschluss des Bezugsrechts)

Die ordentliche Hauptversammlung der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA hat am 22. Mai 2024 zu Tagesordnungspunkt 13 beschlossen, die persönlich haftende Gesellschafterin zu ermächtigen, bis zum 21. Mai 2029 Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 10. April 2024 im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 13 der Tagesordnung. Zugleich wurde die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, die aufgrund dieser durch die Hauptversammlung vom 22. Mai 2024 oder einer früher erteilten Ermächtigung oder in sonstiger Weise erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 10. April 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 13 zu verwenden. Die erworbenen eigenen Aktien können gemäß den in der Ermächtigung im Einzelnen genannten Fallen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne einen weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Die Hauptversammlung der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA hat am 22. Mai 2024 ferner unter ihrem Tagesordnungspunkt 14 beschlossen, die persönlich haftende Gesellschafterin zu ermächtigen, eigene Aktien auch mittels Derivate zu erwerben. Für die Verwendung der unter Einsatz von Derivaten erworbenen Aktien gelten die Bestimmungen des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 13 entsprechend.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Beschlussvorschläge der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 13 und 14 der Einberufung der Hauptversammlung der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA verwiesen, die im Bundesanzeiger vom 10. April 2024 bekannt gemacht worden sind und die die Hauptversammlung der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ohne Änderung beschlossen hat.

 

Koblenz, im Mai 2024

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical Management SE als persönlich haftende Gesellschafterin

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, Koblenz.

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