Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Ordentliche Hauptversammlung Ureg 09.12.2013 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

HPI AG

München

WKN A0JCY3
ISIN DE000A0JCY37

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der HPI AG mit Sitz in München am Mittwoch, den 15. Januar 2014, um 10:30 Uhr in den Räumlichkeiten des KS Businesscenter, Freibadstraße 30 in 81543 München ein.

Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

Tagesordnungspunkt 2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 4

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.

Tagesordnungspunkt 5

Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

Da Herr Günter Seefelder sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der am 15. Januar 2014 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft niedergelegt hat, ist ein neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Wird ein Aufsichtsrat anstelle eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds gewählt, erfolgt die Wahl gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 der Satzung für die restliche Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds.

Gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen. Diese werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist dabei nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrat Herrn Günter Seefelder Herrn ?????? ??????????, Unternehmensberater, München, für die restliche Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds, und damit für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der HPI AG zu wählen.

Tagesordnungspunkt 6

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung hinsichtlich der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts (§ 17 der Satzung)

Nach der gesetzlichen Regelung der §§ 264, 267 HGB besteht die Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts nur, sofern die Kapitalgesellschaft einer gewissen Größenkategorie zuzuordnen ist. Die Satzung sieht allerdings in § 17 Absatz 1 unabhängig von einer Zuordnung in eine Größenkategorie zwingend die Pflicht des Vorstands zur Aufstellung eines Lageberichts vor. In Angleichung der Satzung an das Gesetz soll die Satzung der Gesellschaft entsprechend geändert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 17 der Satzung (Jahresabschluss) wird wie folgt neu gefasst:

1.

Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen den Jahresabschluss sowie, sofern gesetzlich vorgeschrieben, den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und nach der Aufstellung unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzulegen. Dieser erteilt dem Abschlussprüfer unverzüglich den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns unterbreiten will.

2.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie ggf. den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen. Über das Ergebnis der Prüfung hat der Aufsichtsrat schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten. Billigt der Aufsichtsrat nach Prüfung den Jahresabschluss, ist dieser festgestellt.

HINWEIS ZUR TAGESORDNUNG

Der Jahresabschluss der HPI AG zum 31. Dezember 2012 und der Lagebericht, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 und der Konzernlagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an gemäß § 175 Absatz 2 Aktiengesetz in den Geschäftsräumen der HPI AG in der

Ungenannte Str. ??, D-81829 München
aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG, VOLLMACHTEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des siebenten Tages vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 8. Januar 2014, bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Die Anmeldung kann auch über das depotführende Institut erfolgen.

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also auf den 25. Dezember 2013 (0:00 Uhr MESZ), beziehen und ist durch Bestätigung durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erbringen.

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 8. Januar 2014 unter folgender Adresse zugehen:

HPI AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstr. 72-74
68259 Mannheim
Fax (0621) 71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de

Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu erteilen.

Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Institution oder Person besteht ein Formerfordernis weder dem Gesetz noch der Satzung nach. Möglicherweise verlangen jedoch in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre können sich ferner durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter ("Stimmrechtsvertreter") als Bevollmächtigte nach ihren Weisungen bei den Abstimmungen vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen; ihnen müssen eine Vollmacht und zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden. Ein entsprechendes Formular zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen wird den Aktionären auf Anforderung bei der Gesellschaft zugesandt. Das ausgefüllte und unterschriebene Vollmachts- und Weisungsformular senden Sie bitte per Brief, Telefax oder E-Mail an folgende Adresse:

PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax (0621) 71 77 213
E-Mail: stimmrechtsvertretung@pr-im-turm.de

Es können nur Weisungen berücksichtigt werden, die spätestens am 14. Januar 2014 bei der Gesellschaft eingehen. Wir bitten ferner zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- oder Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.

INFORMATIONEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Anfragen oder Anträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse, bitte möglichst per Fax, zu richten:

HPI AG
Joseph-Wild-Str. 20
81829 München
Fax: 0049 89 9971 5999
E-Mail: hv@hpi-ag.com

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung der Hauptversammlung (Gegenanträge) und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft bis spätestens zum 15. Tag vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 31. Dezember 2013, unter der oben genannten Adresse zugehen, werden nebst einer etwaigen Begründung sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den anderen Aktionären im Internet unter

http://www.hpi-ag.com/de/investor_relations/hauptversammlung.php

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 9. Dezember 2013 veröffentlicht.

 

München, im Dezember 2013

HPI AG

Der Vorstand

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:

Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, z. Hd.

Ungenannte Str. ??, D-68259 Mannheim
, Fax 0621 / 70 99 07.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HPI AG, München.