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Hauptversammlung Ureg 30.03.2007 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Dyckerhoff Aktiengesellschaft

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Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

unsere ordentliche Hauptversammlung 2007, zu der wir Sie hiermit einladen, findet am Donnerstag, den 10. Mai 2007 um 10.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Mainz-Amöneburg (Stadtkreis Wiesbaden),

Ungenannte Str. ??, D-65203 Wiesbaden
, statt.
 

Tagesordnung
 

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Dyckerhoff AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2006 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
  Die Vorlagen können im Internet unter www.dyckerhoff.com eingesehen werden.
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2006
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 87.490.168,02 wie folgt zu verwenden:

  

Ausschüttung einer Dividende von € 0,66 je Stück
dividendenberechtigter Stamm- und Vorzugsaktie

€ 27.235.264,98

 

Einstellung in Gewinnrücklagen

€ 60.254.903,04

 

Gewinnvortrag

-

  Die Dividende wird ab 11. Mai 2007 ausgezahlt.
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
 
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
  Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 zu wählen.
 
6. Beschlussfassung über die Änderung von § 3 der Satzung (Bekanntmachungen)
  Gemäß § 30b Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) steht die Übermittlung von Informationen durch die Dyckerhoff Aktiengesellschaft an die Inhaber zugelassener Wertpapiere im Wege der Datenfernübertragung unter anderem unter dem Vorbehalt, dass die Hauptversammlung dieser Art der Übermittlung zugestimmt hat. Die Notwendigkeit der Zustimmung der Hauptversammlung wurde durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) vom 5. Januar 2007 neu in das WpHG eingefügt. Daher soll die Datenfernübertragung als mögliche Form der Übermittlung von Informationen an die Inhaber zugelassener Wertpapiere nun in § 3 der Satzung mit aufgenommen werden.
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:
  § 3 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
  "§ 3 Bekanntmachungen und Übermittlung von Informationen
 
(1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
(2) Informationen an die Inhaber zugelassener Wertpapiere der Gesellschaft können auch im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden."
 
7. Beschlussfassung über die Änderung von § 4 der Satzung (Grundkapital)
  Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung war der Vorstand bis zum 29. Juni 2005 ermächtigt, das Kapital der Gesellschaft um den bei der letzten Kapitalerhöhung nicht ausgenutzten Spitzenbetrag von bis € 143.572,48 zu erhöhen. Seit Ablauf der Ermächtigung ist die Satzung insoweit überholt.
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 4 Abs. 6 der Satzung ersatzlos zu streichen.

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Teilnahme an der Hauptversammlung, weitere Informationen

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 20.667.554 Stück nennbetragslose Stammaktien mit ebenso vielen Stimmrechten und 20.597.999 Stück nennbetragslose Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien der Dyckerhoff Aktiengesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich daher auf 20.667.554.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der nachstehend genannten Stelle unter der nachstehend genannten Adresse angemeldet haben:

  Dyckerhoff AG
c/o Dresdner Bank AG
OSS SO Hauptversammlungen
Jürgen-Ponto-Platz 1
60301 Frankfurt am Main
Telefax: + 49 (0) 69 / 263 - 15263
E-Mail: tbhvservice@dresdner-bank.com

Die Anmeldung muss der bezeichneten Stelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens am 3. Mai 2007 zugehen.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist nachzuweisen. Bei depotgeführten Aktien ist ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich; der Nachweis muss sich auf den Beginn (0:00 Uhr) des 19. April 2007 beziehen und der bezeichneten Stelle unter der genannten Adresse spätestens am 3. Mai 2007 zugehen. Bei Aktien, die in Einzel- oder Mehrfachurkunden verbrieft und nicht depotgeführt sind, hat der Aktionär die Aktienurkunde der Gesellschaft spätestens am 3. Mai 2007 vorzulegen; im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts derjenige als Aktionär, der die Aktienurkunde nach der Einberufung zuerst vorgelegt hat. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Es steht ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, benötigen ebenfalls eine Eintrittskarte. Das für die Vollmachtserteilung zu verwendende Vollmachtsformular wird zusammen mit der Eintrittskarte versandt.

Diese Einladung und weitere Informationen zur Hauptversammlung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.dyckerhoff.com. Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen der Verwaltung sind ausschließlich zu richten an:

  Dyckerhoff AG
Unternehmenskommunikation
Biebricher Straße 69
65203 Wiesbaden
Telefax: + 49 (0) 611 / 676 - 1437
E-Mail: hv2007@dyckerhoff.com

Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.dyckerhoff.com unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

Fragen zur Hauptversammlung können auch mittels E-Mail unter der Adresse hv2007@dyckerhoff.com gestellt werden. Im Interesse eines reibungslosen Versammlungsablaufs wird gebeten, Fragen, die Sie auf der Hauptversammlung an die Verwaltung richten möchten, möglichst vorab an diese E-Mail Adresse zu übersenden.

 

Wiesbaden, im März 2007

Der Vorstand



Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Dyckerhoff GmbH, Wiesbaden.