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Hauptversammlung Ureg14.08.2009 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
publity AGJacobstraße 27
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| TOP 1: |
Vorlage des geänderten festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.01.2007 - 31.12.2007. |
| TOP 2: |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.01.2008 - 31.12.2008, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates. |
| TOP 3: |
Beschluss über die Verwendung der Bilanzergebnisse 2007 und 2008. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Bilanzergebnisse auf neue Rechnung vorzutragen. |
| TOP 4: |
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis 31.12.2008. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für die vorgenannten Geschäftsjahre Entlastung zu erteilen. |
| TOP 5: |
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
| TOP 6: |
Abberufung und Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes Das Mitglied des Aufsichtsrates, Frau Nadja Kroner, soll mit Beendigung der Hauptversammlung abberufen werden. Der Aufsichtsrat schlägt folgenden Kandidaten zur Wahl mit Wirkung der Beendigung der Hauptversammlung vom 18.09.2009 in der Hauptversammlung vor: - Frau Solveig Olek, (Aktionärin der publity AG; Beruf: Vorstand der Capitale AG; Wohnort: Poetenweg 27 in 04155 Leipzig) Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
| TOP 7: |
Abberufung und Neuwahl von Ersatzaufsichtsratsmitgliedern Das Ersatzmitglied des Aufsichtsrates für Nadja Kroner, Herr Daniel Lahne, sowie das Ersatzmitglied des Aufsichtsrates für Sebastian Hanke, Herr Rico Reichel-Kroner, sollen ebenfalls mit Beendigung der Hauptversammlung abberufen werden. Der Aufsichtsrat schlägt folgende Kandidaten zur Wahl als Ersatzaufsichtsratsmitglieder mit Wirkung der Beendigung der Hauptversammlung vom 18.09.2009 in der Hauptversammlung vor: - für Herrn Sebastian Hanke
- für Frau Solveig Olek
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| TOP 8: |
Verschiedenes |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte in der Hauptversammlung sind die im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre berechtigt. In der Hauptversammlung kann ein Aktionär nur durch einen anderen Aktionär, ein Aufsichtsratsmitglied oder durch einen beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten Angehörigen, aus einem rechts- oder wirtschaftsberatenden Beruf und soweit der Aktionär keine natürliche Person ist, auch durch einen leitenden Angestellten des Aktionärs vertreten werden. Die Vollmacht bedarf der Schriftform, ggf. durch telekommunikative Übermittlung gem. § 127 Abs. 2
S. 1 BGB.
Die Originale der Jahresabschlüsse sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008 liegen während der Hauptversammlung aus.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: publity AG, Frankfurt a. Main.
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