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Einladung zur Versammlung der Mitgliedervertretung Ureg 28.04.2023 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
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Gothaer Versicherungsbank VVaG Köln Einladung zur Versammlung der Mitgliedervertretung Donnerstag, 1. Juni 2023, 10:00 Uhr, in unserem
Ungenannte Str. ??, D-50969 Köln
Tagesordnung TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates a) Bericht zur Lage des Unternehmens und des Konzerns und zur Kundenzufriedenheit b) Vorlage und Erläuterung des Jahresabschlusses 2022 und des Konzernabschlusses 2022 c) Bericht des Aufsichtsrates TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns TOP 3 Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat TOP 4 Wahlen ― Mitgliedervertretung TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 TOP 6 Beschlussfassung zur Anpassung der Satzung (Regelung zur hybriden und virtuellen Versammlung der Mitgliedervertretung) TOP 7 Sonstiges Zu diesen Tagesordnungspunkten werden folgende Vorschläge zur Beschlussfassung gemacht: TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinnes Der Jahresüberschuss beträgt 21.107.432,65 Euro. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus 2021 in Höhe von 8.553,76 Euro hat die Mitgliedervertretung über einen Bilanzgewinn von 21.115.986,41 Euro zu beschließen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 21.110.000,00 Euro in andere Gewinnrücklagen einzustellen und 5.986,41 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. TOP 3 Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für die Zeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 Entlastung zu erteilen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für die Zeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 Entlastung zu erteilen. TOP 4 Wahlen ― Mitgliedervertretung (Wiederwahl gem. § 6 Abs. 2 der Satzung auf sechs Jahre) Der Wahlausschuss der Mitgliedervertretung sowie Aufsichtsrat und Vorstand schlagen gem. § 6 Abs. 2 der Satzung vor, einen Mitgliedervertreter, dessen Amtszeit mit dem Ende der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung am 01.06.2023 abläuft, für die satzungsmäßige Dauer von sechs Jahren wieder in die Mitgliedervertretung zu wählen. Es wird vorgeschlagen, Herrn • Norbert D. Hüsson gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung für die satzungsmäßige Dauer von sechs Jahren wieder in die Mitgliedervertretung zu wählen. Die Mitgliedervertretung besteht hiernach aus 38 Personen. Die Mitgliedervertreterversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt der Mitgliedervertreterversammlung vor, ― die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen. Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrates stützt sich auf die Empfehlung und Präferenz seines Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss hat auf der Grundlage eines nach Art. 16 der EU-Verordnung 537/2014 durchgeführten Auswahlverfahrens dem Aufsichtsrat empfohlen, der Mitgliedervertreterversammlung vorzuschlagen, entweder die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, oder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen. Dabei hat der Prüfungsausschuss angegeben, dass er die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, als Abschlussprüfer präferiert. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Absatz 6 der EU-Verordnung 537/2014 genannten Art auferlegt wurde, die seine Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer begrenzt. TOP 6 Beschlussfassung zur Anpassung der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) § 9 Abs. 4 der Satzung wird um folgenden neuen Satz 3 ergänzt: "Als anwesend im Sinne dieses Absatzes gelten in den Fällen von Absatz 9 und Absatz 10 auch solche Mitgliedervertreter, die ohne physische Präsenz am Ort der Mitgliedervertreterversammlung an der Mitgliedervertreterversammlung teilnehmen und ihre Rechte im Wege elektronischer Kommunikation einschließlich Videokommunikation ausüben können." b) § 9 der Satzung wird um die folgenden neuen Absätze 9, 10 und 11 ergänzt: "9. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Mitgliedervertreterversammlung gemäß § 191 Satz 1 VAG i.V.m. § 118a AktG ohne physische Präsenz der Mitgliedervertreter am Ort der Mitgliedervertreterversammlung abgehalten wird (virtuelle Mitgliedervertreterversammlung). Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller Mitgliedervertreterversammlungen in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung in das Handelsregister. 10. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Mitgliedervertreter an der Mitgliedervertreterversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren der Teilnahme und Rechtsausübung nach Satz 1 zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Mitgliedervertreterversammlung bekannt gemacht. 11. Mitgliedern des Aufsichtsrats ist in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats die Teilnahme an der Mitgliedervertreterversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung in folgenden Fällen gestattet: a) wenn die Mitgliedervertreter an der Mitgliedervertreterversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Absatz 10) und den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Falle einer solchen hybriden Versammlung aufgrund rechtlicher oder gesundheitlicher Einschränkungen, ihres Aufenthalts im Ausland, ihres notwendigen Aufenthalts an einem anderen Ort im Inland oder aufgrund einer unangemessenen Anreisedauer die physische Präsenz am Ort der Mitgliedervertreterversammlung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre oder b) wenn die Mitgliedervertreterversammlung als virtuelle Mitgliedervertreterversammlung ohne physische Präsenz der Mitgliedervertreter am Ort der Mitgliedervertreterversammlung abgehalten wird." Der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022, der Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern sowie der Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022 liegen in den Geschäftsräumen der Gothaer Versicherungsbank VVaG,
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, zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen erhält jedes Mitglied unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Mitgliedervertreterversammlung ausliegen werden. Teilnahme- und stimmberechtigt sind die Mitgliedervertreter unbeschadet der Rechte der übrigen Vereinsmitglieder gemäß § 8 der Satzung. Köln, im April 2023 Der Vorstand
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GOTHAER Versicherungsbank VVaG, Köln.