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Hauptversammlung Ureg27.07.2009 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
Obstland Dürrweitzschen AktiengesellschaftThümmlitzwalde, Ortsteil DürrweitzschenEinladung
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| 1. |
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. (1) Satz 1 AktG sowie Bericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008. |
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns: "Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von 197.251,50 € zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 € je bezugsberechtigter Aktie im Nennwert von 26,00 € abzüglich des Bestandes an eigenen Aktien zu verwenden." |
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008: "Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen." |
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008: "Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen." |
| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009: "Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2009 Herrn Wirtschaftsprüfer und |
Gemäß § 134 Abs. (4) AktG und § 24 Abs. (2) der Gesellschaftssatzung führt der Leiter der Hauptversammlung die Verhandlungen und bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Form der Abstimmungen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 22 f. der Gesellschaftssatzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind und sich nicht später als am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden.
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechtes durch einen Bevollmächtigten ihres Vertrauens vertreten lassen.
Begründete Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind bis spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung der Gesellschaft zu übersenden.
Die Anträge sind zu richten an:
| postalisch: | Obstland Dürrweitzschen AG,
Hauptstraße 48, Ortsteil Dürrweitzschen, 04668 Thümmlitzwalde, |
| via Telefax: | +49 34386 - 95 126, |
| per E-Mail: | obstland@obstland.de, |
Thümmlitzwalde, OT Dürrweitzschen, den 27. Juli 2009
Der Aufsichtsrat
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Obstland Dürrweitzschen AG, Grimma.
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