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Kapitalerhöhung Ureg07.06.2013 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

thinXXS Microtechnology AG

Zweibrücken

Bekanntmachung und Bezugsaufforderung

An die Aktionäre der thinXXS Microtechnology AG mit dem Sitz in Zweibrücken, HRB Zweibrücken 30040:

Die ordentliche Hauptversammlung der thinXXS Microtechnology AG (nachfolgend "Gesellschaft") vom 19. Juni 2012 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Mai 2017 das Grundkapital ein- oder mehrmalig um bis zu nominal Euro 1.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.500.000 neuer Inhaber-Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen ( Genehmigtes Kapital 2012/I). Diese Ermächtigung wurde am 26. Juli 2012 im Handelsregister eingetragen. Von diesem genehmigten Kapital wurden bereits € 500.000,00 in Anspruch genommen (Handelsregistereintragung vom 16. Mai 2013), so dass derzeit noch genehmigtes Kapital in Höhe von € 1.000.000,00, das ausgeschöpft werden kann, zur Verfügung steht. Das genehmigte Kapital einschließlich der Ermächtigung zu seiner Ausnutzung ist in § 5 Nr. 7 der Satzung festgehalten. Es stehen keine Einlagen auf das bisherige Grundkapital aus.

Die Gesellschaft gibt hiermit gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 2 AktG bekannt: Der Vorstand der Gesellschaft hat am 28. Mai 2013 beschlossen, von der Ermächtigung gemäß § 5 Nr. 7 der Satzung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit € 3.500.000,00 unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00 um bis zu € 500.000,00 auf bis zu € 4.000.000,00 gegen Bareinlagen zu erhöhen. Den Ausgabebetrag hat der Vorstand auf € 1,00 pro Aktie festgesetzt. Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2013 gewinnberechtigt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dem Beschluss des Vorstands durch Beschluss vom 28. Mai 2013 zugestimmt

Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen ab Bekanntmachung des Ausgabebetrags und der Bezugsaufforderung. Die Bezugsaufforderung ist gemäß § 4 der Satzung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgt durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger, wobei die Bezugsfrist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung zu laufen beginnt. Jedem Aktionär wird auf Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt.

Der jeweilige Zeichner hat den Ausgabebetrag innerhalb von zwei Bankarbeitstagen, gerechnet ab dem Tage der Zeichnung, auf das Sonderkonto der Gesellschaft Nr. 0524326022 bei der Mainzer Volksbank, BLZ 551 900 00 endgültig zur freien Verfügung des Vorstandes zu zahlen.

Nach Ablauf der Bezugsfrist von den Aktionären nicht gezeichnete Aktien können innerhalb von drei Bankarbeitstagen (in Zweibrücken) nach Ablauf der Bezugsfrist von Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritten zu den genannten Ausgabebedingungen gezeichnet und bezogen werden. Zeichnungen und Bezugserklärungen von Aktionären werden vor solchen von Dritten berücksichtigt. Zeichnungen und Bezugserklärungen von Aktionären werden untereinander jeweils im Verhältnis ihrer Beteiligung am Grundkapital berücksichtigt, Zeichnungen und Bezugsrechtserklärungen von Dritten werden untereinander jeweils in der zeitlichen Reihenfolge der Zeichnungen berücksichtigt.

 

Zweibrücken, den 05.06.2013

thinXXS Microtechnology AG

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: thinXXS Microtechnology GmbH, Zweibrücken.