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Nicht mehr Aufsichtsrat (1 Person) · Kapital: 2.154.328 € Bmjfbv13.08.1999 Firmenbuch - Vollzug - Republik Österreich vertreten durch das BMJ, Österreich
Auf einen Blick
Text
Antrag auf Änderung eingelangt am 24.06.1999;
Text:
AUFSICHTSRATSMITGLIED: (G) Dr.????????? ??????? (??????????), Funktion gelöscht.
Eintrag aus dem Firmenbuch gelöscht:
# Hauptversammlungsbeschluss vom 03.09.1998
# Der Vorstand ist ermächtigt, binnen fünf Jahren nach
# Eintragung der Satzungsänderung das Grundkapital der
# Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates von
# ATS 29,644.200,-- um ATS 8,893.300,-- auf höchstens
# ATS 38,537.500,-- durch Ausgabe neuer Aktien gegen
# Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist
# ermächtigt, hinsichtlich des gesamten genehmigten Kapitals
# über den Ausschluß des Bezugsrechtes zu entscheiden (Punkt
# III. 8. der Satzung).
Satzung mit Hauptversammlungsbeschluss vom 19.05.1999
gemäß 1. Euro-JuBeG angepasst.
Hauptversammlungsbeschluss vom 19.05.1999
Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG, das Grund-
kapital binnen fünf Jahren ab Eintragung dieser Satzungs-
änderung mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu
EUR 1.077.164,01 auf EUR 3.231.492,04 gegen Bar- oder Sach-
einlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, hinsicht-
lich des gesamten genehmigten Kapitals über den Ausschluss
des Bezugsrechts zu entscheiden.
Änderung der Satzung in Art III. und Art XV.
Aufsichtsratsbeschluss vom 20.07.1999
Änderung der Satzung in Art III. 8.
- Handelsgericht Wien, 13.08.1999.
Text:
AUFSICHTSRATSMITGLIED: (G) Dr.
Eintrag aus dem Firmenbuch gelöscht:
# Hauptversammlungsbeschluss vom 03.09.1998
# Der Vorstand ist ermächtigt, binnen fünf Jahren nach
# Eintragung der Satzungsänderung das Grundkapital der
# Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates von
# ATS 29,644.200,-- um ATS 8,893.300,-- auf höchstens
# ATS 38,537.500,-- durch Ausgabe neuer Aktien gegen
# Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist
# ermächtigt, hinsichtlich des gesamten genehmigten Kapitals
# über den Ausschluß des Bezugsrechtes zu entscheiden (Punkt
# III. 8. der Satzung).
Satzung mit Hauptversammlungsbeschluss vom 19.05.1999
gemäß 1. Euro-JuBeG angepasst.
Hauptversammlungsbeschluss vom 19.05.1999
Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG, das Grund-
kapital binnen fünf Jahren ab Eintragung dieser Satzungs-
änderung mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu
EUR 1.077.164,01 auf EUR 3.231.492,04 gegen Bar- oder Sach-
einlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, hinsicht-
lich des gesamten genehmigten Kapitals über den Ausschluss
des Bezugsrechts zu entscheiden.
Änderung der Satzung in Art III. und Art XV.
Aufsichtsratsbeschluss vom 20.07.1999
Änderung der Satzung in Art III. 8.
- Handelsgericht Wien, 13.08.1999.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Aurea Software GmbH, Wien, Österreich.