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Vertretungsregelung · Satzung Hrb 06.11.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
GnR 560028: Raiffeisenbank Bad Saulgau eG, Bad Saulgau (
Hauptstr. 115, 88348 Bad Saulgau
). Die Generalversammlung vom 20.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliederrechte), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisenbank Bad Saulgau eG, Bad Saulgau.