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Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG - Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung Ureg 23.12.2016 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft

Bochum

Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG - Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung

Die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum mit Sitz in Bochum, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 2142, hat uns am 21. Dezember 2016 mitgeteilt, dass sie gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG ohne Hinzurechnung gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als den vierten Teil der Anteile an der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft sowie gemäß § 20 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft hält.

 

Bochum, den 21. Dezember 2016

Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Bochum.