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Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG - Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung Ureg 23.12.2016 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
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Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AktiengesellschaftBochumMitteilung gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG - Erwerb einer MehrheitsbeteiligungDie Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum mit Sitz in Bochum, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 2142, hat uns am 21. Dezember 2016 mitgeteilt, dass sie gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG ohne Hinzurechnung gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als den vierten Teil der Anteile an der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft sowie gemäß § 20 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft hält.
Bochum, den 21. Dezember 2016 Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft Der Vorstand |
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Bochum.