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Bezugsangebot Ureg 23.06.2026 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

OHB SE

Bremen

(ISIN DE0005936124 / WKN 593612)

Bezugsangebot

Am 12. Juni 2025 hat die ordentliche Hauptversammlung der OHB SE (die „Gesellschaft“) einen Beschluss gefasst, der am 8. Juli 2025 in das Handelsregister des Amtsgerichts Bremen, Bundesrepublik Deutschland („Deutschland“), eingetragen wurde und mit dem der Vorstand der Gesellschaft (der „Vorstand“) ermächtigt wurde, gemäß Artikel 5a der Satzung der Gesellschaft das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11. Juni 2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft (der „Aufsichtsrat“) einmal oder mehrmals um bis zu € 9.607.452,00 durch Ausgabe von bis zu 9.607.452 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.

In Ausübung dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 22. Juni 2026 mit der Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von €19.214.905,00 um bis zu €1.702.480,00 auf bis zu €20.917.385,00 gegen Bareinlagen durch die Ausgabe von bis zu 1.702.480 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (die „Neuen Aktien“), jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von €1,00 und voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2026, zu erhöhen (die „Kapitalerhöhung“).

Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung wird den bestehenden Aktionären der Gesellschaft das gesetzliche Bezugsrecht in Bezug auf die Neuen Aktien in Form eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG gewährt.

Die Hauptaktionäre der Gesellschaft, FFS GmbH & Co. KG, VOLPAIA Beteiligungs-GmbH, Martello Value GmbH & Co. KG („Martello“) und Orchid Lux HoldCo S.à r.l. („Orchid Lux“ und zusammen mit FFS GmbH & Co. KG, VOLPAIA Beteiligungs-GmbH und Martello, die „Hauptaktionäre“), haben unwiderruflich, bedingungslos und ohne Gegenleistung auf die Ausübung ihrer gesetzlichen Bezugsrechte auf die auf ihre Beteiligungen entfallenden Neuen Aktien verzichtet, die 94,30 % der Neuen Aktien entsprechen. Diese Bezugsrechte sind daher unmittelbar erloschen, ohne auf eine andere Person oder einen anderen Rechtsträger übertragen worden zu sein. Den übrigen Aktionären der Gesellschaft (die „Minderheitsaktionäre“) wird ihr Bezugsrecht, d. h. ihr Recht zum Bezug der verbleibenden 5,70 % der Neuen Aktien entsprechend ihrer Beteiligung, gewährt. Dieses Bezugsrecht kann während der Bezugsfrist (wie nachstehend beschrieben) ausgeübt werden.

Deutsche Bank Aktiengesellschaft, LEI 7LTWFZYICNSX8D621K86 („Deutsche Bank“), Goldman Sachs Bank Europe SE, LEI 8IBZUGJ7JPLH368JE346 („Goldman Sachs“), J.P. Morgan SE, LEI 549300ZK53CNGEEI6A29 („J.P. Morgan“), KKR Capital Markets (Ireland) Limited, LEI 213800T8YPBM7HUSKB54 („KCM“) und Rothschild & Co Global Markets Solutions (Europe) S.A., LEI 213800DXGTBVO5RLOC54 („Rothschild & Co Redburn“, und zusammen mit Deutsche Bank, Goldman Sachs, J.P. Morgan und KCM, die „Joint Global Coordinators“), COMMERZBANK Aktiengesellschaft, LEI 851WYGNLUQLFZBSYGB56 („COMMERZBANK“), Jefferies GmbH, LEI 5493004I3LZM39BWHQ75 („Jefferies“), Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, LEI 529900UC2OD7II24Z667 („Berenberg“) und UniCredit Bank GmbH, LEI 2ZCNRR8UK83OBTEK2170 („UniCredit“, und zusammen mit COMMERZBANK, Jefferies, Berenberg und den Joint Global Coordinators, die „Joint Bookrunners“ oder die „Konsortialbanken“), haben sich gemäß dem am 22. Juni 2026 zwischen der Gesellschaft, den Joint Bookrunners und der Orchid Lux (auch die „Veräußernde Aktionärin“) geschlossenen Zeichnungs- und Platzierungsvertrag (der „Zeichnungsvertrag“) vorbehaltlich der untenstehend unter „Wichtige Hinweise“ aufgeführten Bedingungen verpflichtet, die Neuen Aktien zu übernehmen und den Minderheitsaktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Die Neuen Aktien werden den Minderheitsaktionären zum Bezugspreis (wie nachstehend beschrieben festgelegt) in einem Verhältnis von 45:4 (fünfundvierzig bestehende Aktien berechtigen zur Zeichnung von vier Neuen Aktien) angeboten (das „Bezugsangebot“; der Teil der Neuen Aktien, der den Minderheitsaktionären zum Bezug angeboten wird, wird als die „Bezugsangebotsaktien“ bezeichnet). Für einen Spitzenbetrag in Höhe von 1,778 Aktien wurde das Bezugsrecht gemäß § 5a Abs. 2 Ziffer (1) der Satzung ausgeschlossen, um ein glattes Bezugsverhältnis von 45:4 zu ermöglichen.

Die Konsortialbanken werden vom 22. bis zum 24. Juni 2026 im Wege einer Privatplatzierung im Rahmen eines sogenannten Bookbuilding-Verfahrens an institutionelle Investoren in Deutschland und international (die „Privatplatzierungskäufer“) (i) 858.500 bestehende Aktien aus dem Bestand der Veräußernden Aktionärin (die „Sekundäraktien“), (ii) 1.605.388 Neue Aktien (d. h. 94,30 % der Neuen Aktien) sowie (iii) bis zu 369.500 zusätzliche bestehende Aktien aus dem Bestand der Veräußernden Aktionärin im Zusammenhang mit möglichen Mehrzuteilungen zum Erwerb anbieten (die „Privatplatzierung“).

5,70 % der Neuen Aktien (d. h. 97.092 Bezugsangebotsaktien) stehen den Minderheitsaktionären und Erwerbern von Bezugsrechten, die ihre Bezugsrechte während der Bezugsfrist (wie nachstehend beschrieben) wirksam ausüben, zum Bezug zur Verfügung.

Die Neuen Aktien und die Sekundäraktien werden Erwerbern, die sich außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“ oder „U.S.“) befinden, im Rahmen der Privatplatzierung in „Offshore-Transaktionen“ im Sinne von und unter Berufung auf Regulation S gemäß dem U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“), angeboten und verkauft. In den Vereinigten Staaten werden diese Aktien ausschließlich Erwerbern im Rahmen der Privatplatzierung angeboten und veräußert, die qualifizierte institutionelle Käufer im Sinne von Rule 144A des Securities Act sind, oder aufgrund einer anderen verfügbaren Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act bzw. in Transaktionen, die diesen nicht unterliegen.

Die Bezugsrechte (ISIN DE000A41YFG5 / WKN A41YFG) für die Neuen Aktien, die auf die bestehenden Aktien der Gesellschaft (ISIN DE0005936124 / WKN 593612) entfallen, mit Ausnahme derjenigen Bezugsrechte, auf deren Ausübung die Hauptaktionäre verzichtet haben, werden von der Clearstream Europe AG,

Ungenannte Str. ??, D-65760 Eschborn
, Deutschland, am 29. Juni 2026 mit Stand vom 26. Juni 2026, Geschäftsschluss der Clearstream Europe AG (Stichtag), automatisch an die Depotbanken eingebucht. Die Depotbanken sind für die Einbuchung der Bezugsrechte (ISIN DE000A41YFG5 / WKN A41YFG) in die anspruchsberechtigten Depotkonten der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft verantwortlich.

Die Durchführung der Kapitalerhöhung wird voraussichtlich in zwei Tranchen in das Handelsregister des Amtsgerichts Bremen eingetragen werden. Die erste Tranche über 1.605.388 Neuen Aktien, die in der Privatplatzierung verkauft werden, wird voraussichtlich am 24. Juni 2026 eingetragen. Die zweite Tranche über die verbleibenden bis zu 97.092 Neuen Aktien, hinsichtlich derer Bezugsrechte ausgeübt wurden, wird voraussichtlich am 10. Juli 2026 eingetragen.

 

Bezugsfrist und Ausübung der Bezugsrechte

Zur Vermeidung eines Ausschlusses von der Teilnahme an der Kapitalerhöhung müssen Aktionäre oder Erwerber von Bezugsrechten, die Neue Aktien beziehen möchten, ihre Bezugsrechte im Zeitraum

vom 25. Juni 2026 bis einschließlich 8. Juli 2026

über ihre Depotbank bei der Deutschen Bank als Bezugsstelle während der üblichen Banköffnungszeiten ausüben (die „Bezugsfrist“).

Die Bezugsstelle hat ihren satzungsmäßigen Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland.

Sämtlichen bestehenden Aktionären wurden bzw. werden im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung gesetzliche Bezugsrechte gewährt. Die Hauptaktionäre haben unwiderruflich und bedingungslos auf die Ausübung ihrer Bezugsrechte verzichtet. Dementsprechend können nur die Minderheitsaktionäre oder Erwerber von Bezugsrechten ihre Bezugsrechte während der Bezugsfrist ausüben.

97.092 Bezugsangebotsaktien (5,70 % der Neuen Aktien) stehen denjenigen Aktionären oder Erwerbern von Bezugsrechten, die ihre Bezugsrechte während der Bezugsfrist wirksam ausüben, zum Bezug zur Verfügung.

Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 45:4 berechtigen fünfundvierzig bestehende Aktien der Gesellschaft ihren Inhaber zum Bezug von vier Neuen Aktien zum Bezugspreis je Neuer Aktie. Aktionäre oder Erwerber von Bezugsrechten können nur ganze Aktien oder ein Vielfaches hiervon beziehen, nicht jedoch Bruchteile davon. Aktionäre oder Erwerber von Bezugsrechten haben keinen Anspruch auf Barausgleich, sofern und soweit das Bezugsverhältnis zu Bruchteilsansprüchen auf Neue Aktien führt.

Die Erklärung zur Ausübung von Bezugsrechten ist mit Zugang bei der Bezugsstelle verbindlich und kann anschließend nicht mehr widerrufen werden. Die Ausübung der Bezugsrechte steht jedoch unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und unterliegt den weiteren unter „Wichtige Hinweise” aufgeführten Beschränkungen.

Bezugsrechte, die während der Bezugsfrist nicht ausgeübt oder während des Bezugsrechtshandels nicht veräußert werden, verfallen wertlos und werden ohne Ausgleich aus den jeweiligen Wertpapierdepots ausgebucht.

Die Übertragung der Neuen Aktien an die Minderheitsaktionäre oder Erwerber von Bezugsrechten, die ihre Bezugsrechte auf die Neuen Aktien ausgeübt haben, erfolgt durch die Deutsche Bank über die Depotbanken.

 

Festlegung des Bezugspreises

Der Bezugspreis je im Rahmen des Bezugsangebots bezogener Neuer Aktie (der „Bezugspreis“) und der Preis, zu dem die Neuen Aktien und die Sekundäraktien in der Privatplatzierung verkauft werden (der „Platzierungspreis“), betragen jeweils € 300,00.

Die Gesellschaft erwartet, die Ergebnisse der Privatplatzierung am 24. Juni 2026 im Wege einer Pressemitteilung, auf der Internetseite der Gesellschaft zu veröffentlichen.

Der Bezugspreis ist bis zum Ende der Bezugsfrist, d. h. spätestens am 8. Juli 2026, zu entrichten. Die endgültigen Ergebnisse des Bezugsangebots werden auf unserer Website veröffentlicht. Unter bestimmten Umständen kann das Angebot beendet werden.

 

Bezugsrechtshandel

Im Zusammenhang mit dem Bezugsangebot werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A41YFG5 / WKN A41YFG) für die 97.092 Neuen Aktien sowie Bezugsrechtsbruchteile im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA und XETRA Frankfurt Spezialist) im Zeitraum vom 25. Juni 2026 bis einschließlich 3. Juli 2026 gehandelt. Weder die Gesellschaft noch die Bezugsstelle werden eine Zulassung der Bezugsrechte zum Handel an einer anderen Wertpapierbörse beantragen. Der Marktpreis der Bezugsrechte hängt unter anderem von der Kursentwicklung der Aktien der Gesellschaft ab, kann jedoch erheblich vom Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft abweichen. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht. Nach Ablauf der Bezugsfrist verfallen nicht ausgeübte Bezugsrechte und werden wertlos. Der Erwerb von fünfundvierzig Bezugsrechten ermöglicht die Ausübung der Bezugsrechte zum Bezug von vier Neuen Aktien.

Ab dem 25. Juni 2026 werden die bestehenden Aktien der Gesellschaft (ISIN DE0005936124 / WKN 593612) im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse „ex Bezugsrecht” notiert.

 

Zuteilung und Abwicklung

Sämtlichen bestehenden Aktionären wurden bzw. werden im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung gesetzliche Bezugsrechte gewährt. Die Hauptaktionäre haben unwiderruflich und bedingungslos auf die Ausübung ihrer Bezugsrechte verzichtet. Dementsprechend können nur die Minderheitsaktionäre oder Erwerber von Bezugsrechten ihre Bezugsrechte während der Bezugsfrist ausüben.

97.092 Bezugsangebotsaktien (5,70 % der Neuen Aktien) stehen den Minderheitsaktionären oder Erwerbern von Bezugsrechten, die ihre Bezugsrechte während der Bezugsfrist wirksam ausüben, zum Bezug zur Verfügung. Soweit diese Bezugsrechte während der Bezugsfrist wirksam ausgeübt werden, werden die entsprechenden Neuen Aktien am 10. Juli 2026 ausgegeben und am 14. Juli 2026 an diese Aktionäre, Erwerber von Bezugsrechten geliefert. Bezugsrechte, die während der Bezugsfrist weder ausgeübt noch während des Bezugsrechtshandels veräußert werden, verfallen wertlos und werden ohne Ausgleich aus den jeweiligen Wertpapierdepots ausgebucht.

Die Abwicklung wird voraussichtlich in zwei Schritten erfolgen: (i) die erste Abwicklung in Bezug auf die Sekundäraktien (100 % der Sekundäraktien) und 94,30 % der Neuen Aktien mit den Erwerbern im Rahmen der Privatplatzierung am 30. Juni 2026 am ersten Abwicklungstag der Privatplatzierung, voraussichtlich dem 30. Juni 2026, und (ii) die zweite Abwicklung in Bezug auf die verbleibenden bis zu 5,70 % der Neuen Aktien mit Minderheitsaktionären oder Erwerbern von Bezugsrechten, die ihre Bezugsrechte ausgeübt haben, nach Ablauf der Bezugsfrist am zweiten Abwicklungstag, voraussichtlich dem 14. Juli 2026.

 

Wichtige Hinweise

Vor einer Entscheidung über die Ausübung, den Erwerb oder die Veräußerung von Bezugsrechten für die Neuen Aktien wird den Aktionären, Erwerbern von Bezugsrechten und Anlegern empfohlen, den Wertpapierprospekt für das öffentliche Angebot der Neuen Aktien (der „Wertpapierprospekt“) vom 22. Juni 2026 für das öffentliche Angebot der Neuen Aktien, inklusive eventuell veröffentlichter Nachträge, sorgfältig zu lesen und dabei insbesondere die im Abschnitt „1. Risk Factors” des Wertpapierprospekts beschriebenen Risiken zur Kenntnis zu nehmen und diese Informationen bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Angesichts der möglicherweise hohen Volatilität der Aktienkurse und des Marktumfelds sollten sich die Aktionäre und Erwerber von Bezugsrechten vor Ausübung ihrer Bezugsrechte zum Bezug Neuer Aktien zum Bezugspreis selbst über den aktuellen Aktienkurs der Gesellschaft informieren. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, vom Bezugsangebot zurückzutreten, insbesondere im Falle einer Verschlechterung der Marktbedingungen.

Die Konsortialbanken sind unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, den Zeichnungsvertrag zu kündigen bzw. zusammen mit der Gesellschaft über die Verlängerung der Bezugsfrist zu entscheiden. Zu diesen Voraussetzungen gehört unter anderem, dass eine aufschiebende Bedingung für die Preisfestsetzung oder die Abwicklung, wie etwa die Eintragung der Kapitalerhöhung oder die Zulassung und Einbeziehung der Neuen Aktien in den Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse, nicht erfüllt ist oder auf deren Erfüllung nicht verzichtet wurde, oder dass vor dem zweiten Abwicklungstag ein wesentlich nachteiliges Ereignis eintritt, wie etwa eine Handelsaussetzung oder geopolitische Krise, das wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Finanzmärkte in Deutschland, im Vereinigten Königreich oder in den Vereinigten Staaten haben könnte.

Weiterhin sind die Konsortialbanken von ihren Pflichten aus dem Zeichnungsvertrag entbunden, wenn die Kapitalerhöhung nicht spätestens am sechsten Geschäftstag nach dem Tag, an dem die Neuen Aktien gezeichnet wurden, bis eine Minute nach 23:59 Uhr MESZ in das Handelsregister beim Amtsgericht Bremen, Deutschland, eingetragen wird und sich die Konsortialbanken und die Gesellschaft nicht auf einen späteren Zeitpunkt einigen können. Ein Rücktritt der Konsortialbanken ist auch nach Vollzug der ersten Tranche der Kapitalerhöhung möglich.

Sofern die Konsortialbanken den Zeichnungsvertrag kündigen oder die Gesellschaft vom Bezugsangebot zurücktritt, bevor die Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen ist, verfallen die Bezugsrechte der Aktionäre oder Erwerber von Bezugsrechten ersatzlos. In diesem Fall werden die den Bezugsrechtshandel vermittelnden Stellen bereits mit Anlegern vollzogene Transaktionen nicht rückabwickeln. Dementsprechend würden Anleger, die Bezugsrechte über eine Börse erworben haben, einen Totalverlust erleiden. Darüber hinaus trägt, sofern die Kündigung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem bereits Verkäufe Neuer Aktien erfolgt sind, der Verkäufer der jeweiligen Aktien das Risiko, seine Lieferverpflichtung durch Lieferung Neuer Aktien nicht erfüllen zu können.

Sollten die Konsortialbanken den Zeichnungsvertrag nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister kündigen, sind die Aktionäre und Erwerber von Bezugsrechten, die ihre Bezugsrechte ausgeübt haben, zum Erwerb Neuer Aktien zum Bezugspreis berechtigt; ein Widerruf dieser Ausübung ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Sofern zum Kündigungszeitpunkt bereits Verkäufe Neuer Aktien in der Privatplatzierung erfolgt sind, trägt der Verkäufer dieser Aktien das Risiko, seine Lieferverpflichtungen nicht erfüllen zu können.

 

Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien

Die Neuen Aktien (ISIN DE0005936124 / WKN 593612) werden in zwei Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Europe AG,

Ungenannte Str. ??, D-65760 Eschborn
, Deutschland, hinterlegt werden. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres jeweiligen Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Sofern weder die Bezugsfrist verlängert noch das Bezugsangebot abgebrochen wird, wird erwartet, dass die Neuen Aktien, für die im Rahmen des Bezugsangebots Bezugsrechte wirksam ausgeübt wurden, der Depotsammelverwahrung als Miteigentumsanteil an der ersten Globalurkunde für die erste Tranche, die 94,30 % der Neuen Aktien, am oder um den 26. Juni 2026 zur Verfügung gestellt werden. Die Sekundäraktien und 94,30 % der Neuen Aktien, die im Rahmen der Privatplatzierung an Anleger zugeteilt wurden, sollen voraussichtlich während der Bezugsfrist am 30. Juni 2026 in einer ersten Abwicklung geliefert werden. Die Bezugsangebotsaktien (entsprechend 5,70 % der Neuen Aktien) werden am oder um den 10. Juli 2026 der Depotsammelverwahrung als Miteigentumsanteile an der zweiten Globalurkunde für die zweite Tranche zur Verfügung gestellt und nach Ablauf der Bezugsfrist in einer zweiten Abwicklung, voraussichtlich am 14. Juli 2026, geliefert.

Die Neuen Aktien verbriefen dieselben Rechte wie alle anderen Aktien der Gesellschaft (einschließlich voller Dividendenberechtigung für das am 1. Januar 2026 beginnende Geschäftsjahr) und vermitteln keine zusätzlichen Rechte oder Vorteile.

 

Provision

Die Depotbanken können die banküblichen Provisionen in Verbindung mit dem Bezug der Neuen Aktien sowie für den Verkauf und Kauf der Bezugsrechte berechnen.

 

Börsenzulassung und Notierung der Neuen Aktien

Die Zulassung von 1.605.388 der Neuen Aktien zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird voraussichtlich am oder um den 25. Juni 2026 erfolgen. Die Zulassung der restlichen bis zu 97.092 Neuen Aktien zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird voraussichtlich am oder um den 13. Juli 2026 erfolgen. Die Einbeziehung der Neuen Aktien in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN DE0005936124 / WKN 593612) wird voraussichtlich am 26. Juni 2026 bzw. am 14. Juli 2026 erfolgen.

 

Verkaufsbeschränkungen

Die Annahme dieses Angebots außerhalb Deutschlands kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die dieses Angebot außerhalb Deutschlands annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb Deutschlands bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

 

Stabilisierungsmaßnahmen

Die Veräußernde Aktionärin wird J.P. Morgan als Stabilisierungsmanager (der „Stabilisierungsmanager“) im Zusammenhang mit möglichen Mehrzuteilungen bis zu 369.500 bestehende Aktien aus ihrem Bestand (die „Mehrzuteilungsaktien“) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission) und für Rechnung der Konsortialbanken im Wege eines Wertpapierdarlehens zur Abdeckung potenzieller Mehrzuteilungen (die „Mehrzuteilung“) zur Verfügung stellen.

Der Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen vorzunehmen. Daher muss es nicht zwangsläufig zu Stabilisierungsmaßnahmen kommen; diese können jederzeit beendet werden. Solche Maßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse ab dem Datum der Veröffentlichung des Platzierungspreises vorgenommen werden und müssen spätestens 30 Kalendertage nach diesem Datum beendet werden (der „Stabilisierungszeitraum“). Die Stabilisierungstransaktionen sind darauf gerichtet, den Marktpreis der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums zu stützen. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft höher liegt, als dies ansonsten der Fall gewesen wäre. Außerdem kann der Börsenkurs vorübergehend ein nicht dauerhaft tragfähiges Niveau erreichen.

Im Rahmen möglicher Stabilisierungsmaßnahmen können den Anlegern im Rahmen der Privatplatzierung zusätzlich zu den Sekundäraktien und den Neuen Aktien bis zu 369.500 Mehrzuteilungsaktien zugeteilt werden. Zu diesem Zweck werden dem Stabilisierungsmanager für Rechnung der Konsortialbanken 369.500 bestehende Aktien aus dem Bestand der Veräußernden Aktionärin im Wege eines Wertpapierdarlehens zur Verfügung gestellt. Die Gesamtzahl der Mehrzuteilungsaktien wird 15 % der endgültigen Anzahl der im Rahmen der Privatplatzierung tatsächlich platzierten Neuen Aktien (exklusive Bezugsangebotsaktien) und Sekundäraktien nicht überschreiten. Diese Entscheidung wird von der Marktnachfrage und dem während des Bookbuilding-Verfahrens erstellten Orderbuch abhängen. Die Veräußernde Aktionärin wird den Konsortialbanken eine Greenshoe-Option, d. h. eine Option zum Erwerb von bis zu 369.500 zusätzlichen Aktien der Gesellschaft zum Platzierungspreis abzüglich vereinbarter Gebühren und Provisionen, ausschließlich zu dem Zweck einräumen, dem Stabilisierungsmanager die Erfüllung seiner Rücklieferungsverpflichtung aus dem Wertpapierdarlehen gegenüber der Veräußernden Aktionärin zu ermöglichen. Die Greenshoe-Option darf nur während des Stabilisierungszeitraums ausgeübt werden.

Der Stabilisierungsmanager ist berechtigt, auf Rechnung der Konsortialbanken die Greenshoe-Option in dem Umfang auszuüben, in dem ursprünglich Mehrzuteilungen vorgenommen wurden; die Anzahl der im Rahmen der Greenshoe-Option zu erwerbenden Aktien vermindert sich jedoch um die Anzahl der Aktien, die der Stabilisierungsmanager zum Zeitpunkt der Ausübung der Greenshoe-Option hält und die er im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworben hat.

Innerhalb einer Woche nach Ende des Stabilisierungszeitraums wird der Stabilisierungsmanager in geeigneter Weise öffentlich bekannt geben, ob Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, an welchem Tag die Stabilisierungsmaßnahmen aufgenommen wurden und zuletzt stattgefunden haben, in welcher Preisspanne die Stabilisierungsmaßnahmen an den jeweiligen Tagen durchgeführt wurden sowie gegebenenfalls an welchem bzw. welchen Handelsplätzen die Stabilisierungsgeschäfte durchgeführt wurden.

Die Ausübung der Greenshoe-Option wird der Öffentlichkeit gemäß Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission unverzüglich unter Angabe aller maßgeblichen Einzelheiten, insbesondere des Datums der Ausübung der Greenshoe-Option sowie der Anzahl und Art der betroffenen Wertpapiere, öffentlich bekannt gemacht.

 

Verfügbarkeit des Wertpapierprospekts

Der Wertpapierprospekt wurde am 22. Juni 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.ohb.de in der Rubrik „Investor Relations“) veröffentlicht.

 

Bremen, den 22. Juni 2026

OHB SE

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: OHB SE, Bremen.