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Bekanntmachung der Geschäftsführung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Ureg15.03.2016 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

VOIT Automotive GmbH

St. Ingbert

Amtsgericht Saarbrücken, HR B 33027

Bekanntmachung der Geschäftsführung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
(§ 97 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG und § 27 EGAktG)

Die VOIT Automotive GmbH verfügte bisher nicht über einen Aufsichtsrat. Aufgrund der Übernahme des Geschäftsbetriebs der VOIT-TEC GmbH & Co. KG beschäftigt die VOIT Automotive GmbH seit dem 1. Januar 2016 mehr als 500, jedoch weniger als 2.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Nach Ansicht der Geschäftsführung ist für die VOIT Automotive GmbH daher gemäß den Bestimmungen der §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG i.V.m. § 27 EGAktG erstmals ein Aufsichtsrat zu bilden. Der neu zu bildende Aufsichtsrat muss nach § 4 Abs. 1 DrittelbG zu mindestens einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestehen.

Demgemäß wird sich der Aufsichtsrat der VOIT Automotive GmbH nach den vorgenannten Bestimmungen zusammensetzen, wenn nicht Antragberechtigte im Sinne des § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das Landgericht Saarbrücken, Kammer für Handelssachen, als das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständiges Gericht anrufen.

 

St. Ingbert, den 7. März 2016

VOIT Automotive GmbH

- Geschäftsführung -

Hendrik Otterbach Carsten Schubert

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VOIT Automotive GmbH, St. Ingbert.

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