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Verschmelzung: Maler-Einkauf Süd-West eG Hrb22.10.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

GnR 673: Maler-Einkauf West eG, Köln (Ungenannte Str. ??, D-50829 Köln). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 17.08.2018 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2018 mit der Maler-Einkauf Süd-West eG (Amtsgericht Wiesbaden GnR 330) mit Sitz in Wiesbaden verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Maler-Einkauf West eG, Köln.

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