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Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht Hrcdd15.05.2023 Handelsregister tägliche Änderungen

Text

Num- mer der Ein- tra- gung

a) Firma

b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen

c) Gegenstand des Unternehmens

Grund- oder Stammkapital

a) Allgemeine Vertretungsregelung

b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis

Prokura

a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag

b) Sonstige Rechtsverhältnisse

a) Tag der Eintragung

b) Bemerkungen

2

b) Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.

a) 15.05.2023 Kramm

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