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Wandelschuldverschreibung · Satzung Hrb 08.10.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 41002: Deutsche Telefon Standard AG,
Ungenannte Str. ??, D-55130 Mainz
. Die Hauptversammlung vom 22.05.2018 hat die Einfügung eines neuen § 5 Ziffer 7 (Bedingtes Kapital) in die Satzung beschlossen. Der bisherige § 5 Ziffer 7 (Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Änderung der Satzung) ist geändert, außerdem ist seine Nummerierung in § 5 Ziffer 8 geändert. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.05.2018 ist der Vorstand ermächtigt worden, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 540.000,00 durch Ausgabe von bis zu 540.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22.05.2018 ausgegeben werden, von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen. Die aufgrund des Wandlungsrechtes ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Telefon Standard GmbH, Mainz.