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Hauptversammlung Ureg 02.07.2012 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

CURSOR Software AG

Friedrich-List-Str. 31, 35398 Gießen

- WKN 542 950 -

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
28. August 2012, um 17:00 Uhr
in den Räumen der
Gesellschaft, Friedrich-List-Str. 31, 35398 Gießen

stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der CURSOR Software AG

ein.

Tagesordnung

1.)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

2.)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 495.864,06 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

4.)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die - soweit Inhaberaktien ausgegeben sind - ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst bei der Einberufung bezeichneten Stellen spätestens am 21.08.2012 bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt haben.

Die Hinterlegung ist auch in der Weise zulässig, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben. Soweit Namensaktien ausgegeben sind, so sind die Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung berechtigt, die sich spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, hilfsweise, sofern dieser Tag kein Werktag ist, an dem vorhergehenden Werktag bei der Gesellschaft anmelden. Bei der Anmeldung und Hinterlegung ist anzugeben, ob die Aktien oder welcher Teil der Aktien dem anmeldenden Aktionär oder einem Dritten gehören.

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wahrnehmen lassen.

 

Gießen, den 27. Juni 2012

CURSOR Software AG

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CURSOR Software AG, Gießen.