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Eintragung · Geschäftsführer (5 Personen) · Anschrift · Kapital: 25.000 € · Rechtsform: GmbH · Name: Aurum Tax & Law Rechtsanwälte Steuerberater GmbH · Unternehmensgegenstand Hrcdd 19.10.2026 Handelsregister tägliche Änderungen
Auf einen Blick
Text
| Nummer der Eintragung |
a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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a) Aurum Tax & Law Rechtsanwälte Steuerberater GmbH b) Düsseldorf Geschäftsanschrift: c) 1.1 Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nach Maßgabe der §§ 3, 32, 33 StBerG einschließlich der mit dem Beruf der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG sowie die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten als Berufsausübungsgesellschaft nach §§ 59b, 59c Abs. 2 BRAO. 1.2 Die anwaltlichen Tätigkeiten werden ausschließlich durch zugelassene Rechtsanwälte eigenverantwortlich, unabhängig und weisungsfrei unter Beachtung der BRAO und der BORA erbracht; die steuerberatenden Tätigkeiten werden ausschließlich durch hierzu befugte Personen nach Maßgabe des StBerG und der BOStB erbracht. Weisungen, Beschlüsse oder sonstige Maßnahmen, die gegen § 55b Abs. 6 StBerG oder § 59j Abs. 6 BRAO verstoßen, sind unzulässig. 1.3 Die Gesellschaft ist Berufsausübungsgesellschaft nach dem StBerG, insbesondere §§ 49 ff., 53, 54 StBerG, und nach der BRAO, insbesondere §§ 59b ff., 59f, 59g BRAO. Tätigkeiten, die mit dem Berufsrecht der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwälte unvereinbar sind, sind ausgeschlossen; eine gewerbliche Tätigkeit ist nicht Gegenstand der Gesellschaft, soweit sie berufsrechtlich unzulässig ist. 1.4 Die Gesellschaft schafft die für den Unternehmensgegenstand erforderlichen personellen, sachlichen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen. Sie unterhält an ihrem Sitz eine berufliche Niederlassung im Sinne von § 55e StBerG und eine Kanzlei bzw. berufliche Niederlassung im Sinne der BRAO; die Vorgaben der §§ 55e StBerG, 59m BRAO sind einzuhalten. 1.5 Die Gesellschaft darf weitere Beratungsstellen, Kanzleien, Zweigstellen oder sonstige berufliche Standorte errichten, soweit die jeweiligen Voraussetzungen des StBerG, insbesondere § 34 Abs. 2 StBerG i. V. m. § 55e Abs. 3 StBerG, sowie der BRAO, insbesondere § 59m BRAO, erfüllt sind. 1.6 Die Gesellschaft darf sich an anderen Berufsausübungsgesellschaften beteiligen, solche Gesellschaften erwerben und als persönlich haftende Gesellschafterin einer Personenhandelsgesellschaft, insbesondere einer GmbH & Co. KG bzw. Einheits-GmbH & Co. KG, tätig werden, soweit dies nach den §§ 49 ff., 55a StBerG sowie §§ 59b ff., 59i BRAO zulässig ist und die berufsrechtliche Eigenverantwortlichkeit gewahrt bleibt. |
25.000,00 EUR |
b) Geschäftsführer: Blusz, Pawel, Frankfurt am Main, * |
a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.09.2026 |
a) 19.10.2026 Distler |
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Aurum Tax & Law Rechtsanwälte Steuerberater GmbH, Düsseldorf.