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Verschmelzung: AF Investment Drei AD1 GmbH Hrb 01.10.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 15014: AF Investment Drei AD3 GmbH,
Minden, Wettinerallee 43-45, 32429 Minden
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 27.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2018 mit der AF Investment Drei AD1 GmbH mit Sitz in Midnen (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 15104) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Altendorf GmbH, Minden.