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Ein­tra­gung · Vorstand (2 Personen) · Kapital: 9.626.627 € · Fir­men­sitz: Heidelberg · Rechts­form: AG · Name: Alantos Pharmaceuticals AG · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrcdd23.02.2006 Handelsregister tägliche Änderungen

Auf einen Blick

Text

Nummer der Eintragung

a) Firma

b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen

c) Gegenstand des Unternehmens

Grund- oder Stammkapital

a) Allgemeine Vertretungsregelung

b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis

Prokura

a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag

b) Sonstige Rechtsverhältnisse

a) Tag der Eintragung

b) Bemerkungen

1

a) Alantos Pharmaceuticals AG

b) Heidelberg

c) Forschung, Entwicklung, Herstellung und Verkauf neuer pharmazeutischer Präparate, Substanzen und Verfahren, deren Anwendung und mit dieser zusammenhängende Dienstleistungen sowie Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck im In- und Ausland, Gründung solcher Unternehmen und der Erwerb von sämtlichen oder einzelnen Wirtschaftsgütern, unabhängig davon, ob materiell oder immateriell, oder Teilbetrieben von solchen Unternehmen. Die Herstellung von Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes erfolgt jeweils durch konzessionierte Arzneimittelhersteller. Die Arzneimittel werden beim Hersteller gelagert werden. Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über den pharmazeutischen Großhandel.

9.626.627,00 EUR

a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.

b) Vorstand: ??????, ????? ??, Cambridge, MA/USA, *??.??.???? einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Dr. ???????, ?????????????, Deidesheim, *??.??.???? einzelvertretungsberechtigt.

a) Aktiengesellschaft Satzung vom 16.03.1999 zuletzt geändert am 18.05.2005

b) Bedingtes Kapital I/2000 gemäß Hauptversammlung vom 25.01.2000 mit Änderungsbeschlüssen vom 09.08.2000, 25,10.2000 und 19.02.2003 (§ 5 Abs. 3 der Satzung): Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 183.036 Euro durch Ausgabe von bis zu 183.036 auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Das bedingte Kapital I dient zur Bedienung von Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung gemäß TOP 8 der Hauptversammlung vom 09. August 2000 in Verbindung mit der Ermächtigung gemäß TOP 1 der Hauptversammlung vom 19. Februar 2003 ausgegeben wurden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden, deren Inhaber von ihrem Bezugsrecht auf Aktien Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt oder hierfür bestehendes genehmigtes Kapital ausnutzt. Die Bezugsaktien werden zu dem im Ermächtigungsbeschluss festgelegten Besispreis ausgegeben. Die Bezugsaktien sind ab Beginn des Geschäftsfahres, in dem sie durch die Ausübung der Aktienoptionen entstehen, gewinnberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Genehmigtes Kapital 2000/I gemäß Hauptversammlung vom 09.08.2000/25.10.2000 mit Änderungsbeschluss vom 19.02.2003 (§ 5 Abs. 4 der Satzung): Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 09. August 2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 102.018 Euro (in Worten: Einhundertzweitausendachtzehn Euro) durch Ausgabe von bis zu 102.018 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen, soweit es zur Gewährung von Aktien zur Bedienung von Umtauschrechten von Optionsscheinen an Berechtigte von Aktienoptionen einschließlich Aufsichtsräte und Mitgliedern des Scientific Advisory Boards, deren Ausgabe in der Hauptversammlung vom 09. August 2000 gemäß TOP 8 und 11 in Verbindung mit der Ermächtigung gemäß TOP 1 der Hauptversammlung vom 19. Februar 2003 grundsätzlich beschlossen wurde, erforderlich ist. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen (Genehmigtes Kapital I). Die Bezugsaktien sind ab Beginn des Geschäftsjähres, in dem sie durch die Ausübung der Aktienoptionen entstehen, gewinnberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und der Ausstattung neuer Aktien zu entscheiden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 5 Abs. (1) und Abs. (4) der Satzung entsprechend dem Umfang der Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen. Genehmigtes Kapital C gemäß Hauptversammlung vom 19.02.2003 (§ 5 Abs. 5 der Satzung): Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital für höchstens fünf Jahre nach Eintragung dieser Satzungsänderung (03.06.2003) mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 3.578.830 Euro (in Worten: Drei Millionen fünfhundertachtundsiebzigtausendachthundertdreißig Euro) durch Ausgabe von bis zu 3.578.830 neuen, auf den Namen lautenden Vorzugsaktien Serie (C) gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital C). Die neuen Vorzugsaktien Serie (C) werden zum Betrag von 1,00 Euro je neue Vorzugsaktie Serie (C) ausgegeben (Ausgabebetrag). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Zur Zeichnung der neuen Vorzugsaktien Serie (C) sind nur die Inhaber von Vorzugsaktien Serie (C), deren Ausgabe in der Hauptversammlung vom 19. Februar 2003 unter Punkt 2 der Tagesordnung beschlossen wurde, zugeslassen. Die neuen Vorzugsaktien Serie (C) sind mit Gewinnanteilberechtigung ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie entstehen, ausgestattet. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der neuen Aktien festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 5 Abs. (1) und Abs. (5) der Satzung entsprechend dem Umfang der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals C anzupassen. Die Gesellschaft hat am 19. Oktober 2000/14.11.2000 mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH (früher: tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank) mit Sitz in Bonn, einen Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen, wonach diese eine ergebnisunabhängige Mindestvergütung in Höhe von 7 % per annum des Beteiligungsbetrages von 1.499.619,00 Euro, eine ergebnisabhängige Vergütung in Höhe von 12 % des Jahresüberschusses sowie eine Endvergütung von 30 % des Beteiligungsbetrages zuzüglich 6 % des Beteiligungsbetrages für jedes Jahr nach Ablauf des fünften vollen Beteiligungsjahres erhält. Die Hauptversammlung vom 25. Oktober 2000 hat diesem Vertrag zugestimmt. Dieser Vertrag wurde mit Nachtragsvertrag zum Beteiligungsvertrag vom 17. März 2005/11. April 2005 geändert. Die Hauptversammlung vom 22. März 2005 hat dem Abschluss des Nachtragsvertrags zum Teilgewinnabführungsvertrag zugestimmt. Die Gesellschaft hat mit der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH mit Sitz in Stuttgart am 28. August 2001 bzw. 03. September 2001 einen Teilgewinnabführungsvertrag (stiller Gesellschaftsvertrag) abgeschlossen, dem die außerordentliche Hauptversammlung vom 25. September 2001 zugestimmt hat. Nach dem Teilgewinnabführungsvertrag erhält die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH eine ergebnisunabhänige Mindestvergütung (Festentgelt) in Höhe von 7,5 % p.a. der Einlage von 2.000.000,00 DM, eine ergebnisabhängige Vergütung in Höhe von 12 % des Jahresüberschusses sowie eine Endvergütung in Höhe von 30 % des Beteiligungsbetrages zuzüglich 6 % des Beteiligungsbetrages für jedes Jahr nach Ablauf des 5. vollen Beteiligungsjahres. Dieser Vertrag wurde durch zweiten Nachtrag vom 17. März 2005/31. März 2005 geänderrt. Die Hauptversammlung vom 22. März 2005 hat dem Abschluss des Nachtragsvertrags zum Teilgewinnabführungsvertrag zugestimmt.

a) 23.02.2006 Werner

b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.02.2006. Tag der ersten Eintragung: 12.05.1999 Satzung: Sonderband III Blatt 1079 ff. Änderungsbeschluss: Sonderband III blatt 1051 ff. Änderungsvertrag und Zustimmungsbeschluss: Sonderband III Blatt 1043 ff. Änderungsvertrag und Zustimmungsbeschluss: Sonderband III Blatt 1213 ff.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Alantos Pharmaceuticals AG, Heidelberg.

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