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Vorstand: Gerhard Bremekamp, Claus Overlöper · Verschmelzung: Volksbank Dinslaken eG Hrb 23.07.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
GnR 234: Volksbank Rhein-Lippe eG, Wesel und Hamminkeln (
Ungenannte Str. ??, D-46483 Wesel
). Die Vertreterversammlung vom 05.06.2018 hat eine Änderung des Statuts in §§ 1 (Firma und Sitz), 11 (Rechte der Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 b (Wählbarkeit), 26 d (Aktives Wahlrecht), 26 e (Wahlverfahren), 26 f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 35 (Versammlungsniederschrift), 40 (Beschränkte Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und 46 (Bekanntmachungen) und mit ihr als Sitz Wesel und Dinslaken sowie die Änderung der Vertetungsbefugnis der Vorstandsmitglieder beschlossen. Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 260,00 EUR. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Bremekamp, Gerhard, Dinslaken, *??.??.????; Overlöper, Claus, Dinslaken, *??.??.????. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 05.06.2018 und der Vertreterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2018 mit der Volksbank Dinslaken eG (Amtsgericht Duisburg GnR 242) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volksbank Rhein-Lippe eG, Voerde.