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Eintragung · Personen · Kapital: 1.699.635 € · Firmensitz: Königstein im Taunus · Rechtsform: AG · Name: Medical Columbus AG · Unternehmensgegenstand Hrcdd 04.02.2004 Handelsregister tägliche Änderungen
Auf einen Blick
Text
| Nummer der Eintragung |
a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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a) Medical Columbus Aktiengesellschaft b) Königstein im Taunus c) Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Konzeption und Realisation von Versorgungssystemen für medizinische Produkte, Geräte und Zubehör mit Ausnahme von Arzneimitteln, insbesondere unter Verwendung moderner Electrenic Commerce Technologien via Internet, der Vertrieb medizinischer Produkte, Geräte und Zubehör mit Ausnahme von Arzneimitteln, die Erbringung, Vermittlung und Verschaffung von Informationstechnologien, Management- und Beratungsleistungen im Bereich des Gesundheitswesens, insbesondere gegenüber Krankenhäusern, Krankenversicherungen und Unternehmen im Bereich der medizinischen Industrie, soweit ein gesetzliches oder behördliches Genehmigungserfordernis nicht besteht. |
1.699.635,00 EUR |
a) Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstandsmitglied: |
a) Aktiengesellschaft Satzung vom 31.08.1998 zuletzt geändert am 31.01.2003 b) Die Gesellschaft hat mit Vertrag vom 21.12.1998/28.12.1998 mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der deutschen Ausgleichsbank, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 4940 eine Vereinbarung über die Errichtung einer stillen Gesellschaft (Beteiligungsvertrag als Teilgewinnabführungsvertrag gem. § 292 Abs. 1, Nr. 2 AktG) abgeschlossen. In § 9 Abs. 1, 2 und 4 i.V.m. § 2 des Vertrages wurde folgende Vereinbarung über die Höhe des abzuführenden Gewinns getroffen: "Die tbg Technologie-Beteiligungsgesellschaft mbH der deutschen Ausgleichsbank erhält auf ihre geleistete Einlage in Höhe von 900.000,00 DEM eine vom Jahresergebnis der Medical Columbus Aktiengesellschaft unabhängige Mindestvergütung in Höhe von 6,00 % p.a. Diese ist halbjährlich im nachhinein zum 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres fällig. Die tbg Technologie-Beteiligungsgesellschaft mbH der deutschen Ausgleichsbank ist berechtigt, zum Ende der Beteiligungszeit eine einmalige Vergütung von 30 % des Beteiligungsbetrages zuzüglich 6 % des Beteiligungsbetrages für jedes Jahr nach Ablauf des fünften vollen Beteiligungsjahres zu verlangen (Endvergütung). Sie wird von diesem Recht nur Gebrauch machen, wenn dies nach ihrer Ansicht aufgrund der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse der Medical Columbus Aktiengesellschaft, insbesondere aufgrund ihrer in den letzten drei Jahren vor Beendigung der Beteiligung erzielten Gewinne oder der während der Beteiligungszeit gebildteten stillen Reserven, gerechtfertigt erscheint. An Verlusten der Medical Columbus Aktiengesellschaft nimmt die tbg Technologie-Beteiligungsgesellschaft mbH der deutschen Ausgleichsbank nicht teil. Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der deutschen Ausgleichsbank mit Sitz in Bonn vom 26.06.2000/22.08.2000. In § 9 Abs. 1, 2, 4 und 5 i.V.m. § 2 Abs. 1 des Vertrages wurde folgende Vereinbarung über die Höhe des abzuführenden Gewinns getroffen: "Die tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der deutschen Ausgleichsbank erhält auf ihre geleistete Einlage in Höhe von 500.000,00 DEM eine vom Jahresergebnis der Medical Columbus Aktiengesellschaft unabhängige Mindestvergütung in Höhe von 5% p.a. Diese ist halbjährlich im nachhinein zum 31.03 und 30.09 eines jeden Jahres fällig. Die tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft der deutschen Ausgleichsbank ist berechtigt, zum Ende der Beteiligungszeit eine einmalige Vergütung von 30% des Beteiligungsbetrages für jedes Jahr nach Ablauf des fünften vollen Beteiligungsjahres zu verlangen (Endvergütung). Die tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der deutschen Ausgleichsbank wird von diesem Recht nur Gebrauch machen, wenn dies nach ihrer Ansicht aufgrund der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse der Medical Columbus Aktiengesellschaft, insbesondere aufgrund ihrer in den letzten Jahren vor Beendigung der Beteiligung erzielten Gewinne oder der während der Beteiligungszeit gebildeten stillen Reserven, gerechtfertigt erscheint. An Verlusten der Medical Columbus Aktiengesellschaft nimmt die tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der deutschen Ausgleichsbank nicht teil." Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.12.2004 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um 757.942,50 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand darf mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen. |
a) 04.02.2004 Dr. Theimer b) Tag der ersten Eintragung: 16.12.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 121 ff. Sonderband |
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CHAPTERS Group AG, Hamburg.