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Verschmelzung: Rhenus Rückversicherung AG · Kapital: 4.000.000 € · Satzung Hrb09.08.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 716775: Ambra Versicherung AG, Büsingen am
Hochrhein, Stemmerstraße 14, 78266 Büsingen am Hochrhein
. Die Hauptversammlung vom 12.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Rhenus Rückversicherung AG", Büsingen am Hochrhein (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 715038) um 300.000,00 EUR auf 4.000.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 4.000.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Rhenus Rückversicherung AG", Büsingen am Hochrhein (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 715038) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ambra Versicherung AG, Büsingen a. Hochrhein.