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Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des… Hrcdd13.04.2007 Handelsregister tägliche Änderungen
Text
Num- mer der Ein- tra- gung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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6 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 10.04.2007 (AZ: 36a IN 5584/06) aufgehoben. |
a) 13.04.2007 Boos |
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: AEP Alpha Euro Pharm AG, Berlin.
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