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Verschmelzung: KANN GmbH Baustoffwerke Mittenwalde-Telz Hrb 19.07.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 2429: KANN GmbH Baustoffwerke,
Bendorf, Bendorfer Straße, 56170 Bendorf
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2017 mit der KANN GmbH Baustoffwerke Mittenwalde-Telz mit Sitz in Mittenwalde (Amtsgericht Cottbus HRB 9492 CB) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KANN GmbH Baustoffwerke, Bendorf.