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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg04.05.2011 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

VARTA Aktiengesellschaft

Hannover

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ISIN DE000A0TGJ55
WKN A0TGJ55

Wir laden hiermit alle Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 10. Juni 2011, 11.00 Uhr (MESZ), im

Ungenannte Str. ??, D-30159 Hannover
, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der VARTA AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Beschluss gefasst, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat und dieser damit festgestellt ist. Das Gesetz sieht keine Beschlussfassung über den festgestellten Jahresabschluss und die weiteren Unterlagen vor. Nach § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand die Hauptversammlung lediglich u.a. zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie bei Mutterunternehmen auch des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen.
Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie sind über die Internet-Seite der Gesellschaft unter http://company.varta.com/de/content/investor/hauptversammlung.php zugänglich.

Sie liegen zudem vom Tag der Einberufung an in den

Ungenannte Str. ??, D-30159 Hannover
, und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Die genannten Unterlagen können außerdem von jedem Aktionär schriftlich bei der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse angefordert werden.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von 9.261.332,84 Euro wie folgt zu verwenden:

Der Bilanzgewinn in Höhe von
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
9.261.332,84 Euro
3.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Alleinvorstand für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bielefeld

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.

Grundkapital und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 4.947.000,00 und ist eingeteilt in 4.947.000 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten, mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Teilnahme an der Hauptversammlung/Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 3. Juni 2011, 24.00 Uhr (MESZ) unter der nachstehenden Adresse

 

VARTA Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main

Telefax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com

bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber unter dieser Adresse den von dem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten Nachweis erbracht haben, dass sie zu Beginn des 20. Mai 2011, 00.00 Uhr (MESZ) Aktionär der VARTA AG waren. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die ordentliche Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die VARTA AG unter vorgenannter Adresse Sorge zu tragen. Die Eintrittskarten werden Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung enthalten. Stimmkarten werden gegen Vorlage der Eintrittskarten beim Einlass zur Hauptversammlung ausgegeben.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung - auch des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters - sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular auf der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, oder das auf der Internet-Seite der Gesellschaft unter http://company.varta.com/de/content/investor/hauptversammlung.php verfügbare Vollmachtsformular benutzen. Möglich ist aber auch, dass sie eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft auch unter der E-Mail-Adresse info@ag.varta.com bis zum 9. Juni 2011, 18.00 Uhr (MESZ) übermittelt werden.

Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, genügt es jedoch, wenn die Vollmacht, die nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden darf, von diesem nachprüfbar festgehalten wird. Eine solche Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der oben genannten gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesem hinsichtlich der Vollmachtserteilung ab. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz genannten Institute, Unternehmen, Vereinigungen oder Personen beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

Zudem bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der VARTA AG benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung ihres Stimmrechts vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können unter Verwendung des hierfür den Aktionären nach ihrer Anmeldung zur Hauptversammlung übersandten, auf der Rückseite der Eintrittskarte abgedruckten Vollmachtsformulars erteilt werden oder unter Verwendung des auf der Internet-Seite der Gesellschaft unter http://company.varta.com/de/ content/investor/hauptversammlung.php verfügbaren Vollmachtsformulars. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis zum 9. Juni 2011, 18.00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:

 

VARTA AG
Vorstandssekretariat
Joachimstraße 6
30159 Hannover
oder per Telefax: +49 (0) 511 7903 609
oder per E-Mail: info@ag.varta.com

Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden über die Internet-Seite der Gesellschaft unter http://company.varta.com/de/content/investor/hauptversammlung.php folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein:

1.

Inhalt der Einberufung;

2.

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre;

3.

die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen;

4.

Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung verwendet werden können.

Anträge, Wahlvorschläge und bestimmte Rechte von Aktionären

Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung sowie Anträge von Aktionären zu einem Tagesordnungspunkt (einschließlich Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers) sind ausschließlich zu richten an:

 

VARTA AG
Joachimstraße 6
30159 Hannover
oder per Telefax: +49 (0) 511 7903 609
oder per E-Mail: info@ag.varta.com

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 10. Mai 2011, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen, Anträge zu einem Tagesordnungspunkt oder Wahlvorschläge von Aktionären mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 26. Mai 2011, 24.00 Uhr (MESZ).

Den Aktionären steht ein gesetzliches Auskunftsrecht zu, das sie nur in der Hauptversammlung ausüben können.

Weitergehende Erläuterungen zu Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung, Anträgen zu einzelnen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschlägen sowie dem Auskunftsrecht der Aktionäre (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG) finden sich auf der Internet-Seite der Gesellschaft http://company.varta.com/de/content/investor/hauptversammlung.php.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die bei der Gesellschaft eingegangen und zugänglich zu machen sind, werden auf der Internet-Seite der Gesellschaft http://company.varta.com/de/content/investor/hauptversammlung.php veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden unter derselben Internetadresse veröffentlicht.

Veröffentlichung und Unterlagen

Die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 4. Mai 2011 veröffentlicht.

Die in Tagesordnungspunkt 1. genannten Unterlagen sind über die Internet-Seite der Gesellschaft unter http://company.varta.com/de/content/investor/hauptversammlung.php zugänglich. Sie liegen zudem vom Tag der Einberufung an in den

Ungenannte Str. ??, D-30159 Hannover
, und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Die genannten Unterlagen können außerdem von jedem Aktionär schriftlich bei der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse angefordert werden.

 

Hannover, im Mai 2011

VARTA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

VARTA AG
Joachimstraße 6
30159 Hannover
Telefon +49 (0) 511 79 03 - 0
Telefax +49 (0) 511 79 03 - 609
http://www.company.varta.com

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Burkhard Wollschläger
Vorstand: Dr. Uwe F.H. Ganzer
Sitz: Hannover
Registergericht: Hannover HRB 55132

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VARTA AG, Ellwangen (Jagst).

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