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Verschmelzung: Kinder- und Wohnheim Störmede gemeinnützige GmbH Hrb09.08.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 2701: Ev. Kinder- und Jugendhilfe St. Johannisstift GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-33102 Paderborn
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.05.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.05.2018 mit der Kinder- und Wohnheim Störmede gemeinnützige GmbH mit Sitz in Geseke (Amtsgericht Paderborn, HRB 7993) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ev. Kinder- und Jugendhilfe St. Johannisstift GmbH, Paderborn.