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Verschmelzung: ARTUS IT-Services GmbH Co Hrb04.07.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.07.2018)

Auf einen Blick

Text

HRB 112261: Artus Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH,
Ungenannte Str. ??, D-81829 München
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2018 mit Nachtrag vom 29.06.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von denselben Tagen mit der ARTUS IT-Services GmbH Co. KG mit dem Sitz in Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRA 706941) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Artus Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, München.