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Übernahme: Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.05.2018 das einzelkaufmännische Unternehmen Martin Burmeister Sanitär & Heizungsbau Meisterbetrieb e. K. … Hrb05.06.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.06.2018)
Auf einen Blick
Text
HRA 8957 HL: Martin Burmeister Sanitär-Heizung-Solar GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-23738 Lensahn
. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.05.2018 das einzelkaufmännische Unternehmen Martin Burmeister Sanitär & Heizungsbau Meisterbetrieb e. K. in Lensahn (Amtsgericht Lübeck, HRA 8933 HL)übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Martin Burmeister Sanitär-Heizung-Solar GmbH & Co. KG, Lensahn.