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Übernahme: Martin Baur Gebäudetechnik e. K. · Ausgliederung: Martin Baur Gebäudetechnik e. K Hrb 25.06.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 725902: Baur Gebäudetechnik GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-88471 Laupheim
. Der e. K. ?????? ???? hat als Inhaber der Firma "Martin Baur Gebäudetechnik e. K.", Laupheim (Amtsgericht Amtsgericht Ulm HRA 725905) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags vom 30.05.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom 30.05.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Baur Gebäudetechnik GmbH & Co. KG, Laupheim.