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Verschmelzung: Volksbank Raiffeisenbank Bad Kissingen eG Hrb 13.07.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.07.2018)
Auf einen Blick
Text
GnR 129: Raiffeisenbank Hammelburg eG,
Ungenannte Str. ??, D-97762 Hammelburg
. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2018 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 16.05.2018 und Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 07.06.2018 mit der Volksbank Raiffeisenbank Bad Kissingen eG (vormals Volksbank Raiffeisenbank Bad Kissingen - Bad Brückenau eG) mit dem Sitz in Bad Kissingen (Amtsgericht Schweinfurt GnR 193) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am heutigen Tag im Register der übernehmenden Genossenschaft eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisenbank Hammelburg eG, Hammelburg.