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Verschmelzung: AFG Arbonia-Forster-Deutschland GmbH Hrb13.06.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 32606: Prüm-Garant Holding GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-54595 Weinsheim
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.05.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.05.2018 mit der AFG Arbonia-Forster-Deutschland GmbH mit Sitz in Plattling (Amtsgericht Deggendorf HRB 2579) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Prüm-Garant Holding GmbH, Weinsheim.