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Verschmelzung (4 Firmen) · Name: Smart InsurTech AG · Satzung · Unternehmensgegenstand Hrb 03.07.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.07.2018)
Auf einen Blick
Text
HRB 7055: NKK Programm Service AG,
Ungenannte Str. ??, D-93053 Regensburg
. Die Hauptversammlung vom 22.06.2018 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: Smart InsurTech AG. In der Schreibweise berichtigt: Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-93053 Regensburg
. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb sowie Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im Segment Versicherungstechnologie jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie Betreiben von Geschäftsmodellen im Segment Versicherungstechnologie unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten sowie Entwicklung und Erstellung Softwareprogrammen, Betreuung, Beratung und Vertrieb von Hard- und Softwareprogrammen. Die INNOSYSTEMS GmbH mit dem Sitz in Inning a. Ammersee (Amtsgericht München HRB 170836), die maklersoftware.com GmbH mit dem Sitz in Winzer (Amtsgericht Deggendorf HRB 2307), die VOLZ Software GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 72845) und die IWM Software AG mit dem Sitz in Nonnweiler (Amtsgericht Saarbrücken HRB 81442) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge jeweils vom 23.05.2018 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 25.05.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen bzw. der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaften jeweils vom 23.05.2018 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Hypoport InsurTech AG, Berlin.