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Aufsichtsrat Ureg01.10.2013 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

RWE Generation SE

Essen

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

1.

Die RWE Generation SE hat aktuell einen Aufsichtsrat, der sich allein aus Vertretern der Anteilseigner zusammensetzt.

2.

Gemäß der nach Maßgabe des SE-Beteiligungsgesetzes am 25./27. September 2013 abgeschlossenen Beteiligungsvereinbarung zwischen dem Vorstand der RWE Generation SE sowie dem von den Arbeitnehmern der RWE Generation-Unternehmensgruppe gebildeten besonderen Verhandlungsgremium besteht der Aufsichtsrat aus 20 Mitgliedern, von denen zehn Mitglieder Vertreter der Anteilseigner sind und zehn Mitglieder Vertreter der Arbeitnehmer.

3.

Der Vorstand ist daher der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der RWE Generation SE nicht mehr nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist nach Auffassung des Vorstands gem. § 21 Abs. 3 SEBG nach Maßgabe der §§ 16.1, 16.2 und 21 der vorgenannten, zwischen dem besonderen Verhandlungsgremium und dem Vorstand der RWE Generation SE geschlossenen Beteiligungsvereinbarung vom 25./27. September 2013 zusammenzusetzen.

4.

Der Aufsichtsrat wird wie unter Ziffer 3 beschrieben gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht die in § 98 Abs. 2 AktG aufgeführten Antragsberechtigten innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das gemäß § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht anrufen.

 

Essen, 27. September 2013

RWE Generation SE

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RWE Generation SE, Essen.